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Ratsinformation
13.10.2006 - 6 Aufstellung des Regionalplans Mittelhesse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 13.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Anke Rühl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften berichtet der Vorsitzende
Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser
Vorlage.
Die
Vorlage ist auch im Umweltausschuss ausführlich beraten worden. Es berichtet
die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Im
Umweltausschuss wurde dargestellt, dass in dem Regionalplan auch die
Trassenführung der geplanten A 49 enthalten sei. Da diese in dem
Wasserschutzgebiet des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke verlaufe,
wurde vorgeschlagen, folgenden Passus in die Stellungnahme aufzunehmen:
Zu
Kapitel 7.1.2 - Straßenverkehr
Beim
derzeit vorgesehenen Trassenverlauf der A 49 ist dem Trinkwasserschutz höchste
Priorität einzuräumen. Es wird in soweit auf die Stellungnahmen des ZMW und des
HLUS zum geplanten Bau der A 49 verwiesen.
Dieser
Vorschlag wurde der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich empfohlen.
Die
Stadtverordnete Schaffner (CDU) hat im Umweltausschuss vorgeschlagen, über die
Vorlage in Teilen abzustimmen.
a)
Abstimmung
über Kapitel 7.2 ausschließlich des letzten Spiegelstrichs (Offensivere
Förderung von Windenergieanlagen)
b)
Streichung
des Kapitels 7.2.2
Über
diese Vorschläge wurde im Ausschuss getrennt abgestimmt:
a)
Das
Kapitel 7.2 einschließlich des letzten Spiegelstrichs wird mehrheitlich zur Annahme
empfohlen
b)
Die
Streichung des Kapitels 7.2.2 wird mehrheitlich abgelehnt.
Im
Übrigen empfiehlt der Umweltausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussfassung
der Vorlage VO/0636/2006 ausschließlich der Kapitel 7.2 ff.
Der
Stadtverordnete Dr. Musket (SPD) hat noch ergänzend ausgeführt, dass die
Weinstraße als Naherholungsgebiet erhalten bleiben soll. Dagegen wurde nicht
gesprochen.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt nun über die Vorlage ebenso wie im
Umweltausschuss getrennt abstimmen.
Abstimmung
über die Ergänzung zum Kapitel 7.1.2 – Straßenverkehr
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und Marburger Linken, bei Nein-Stimmen der CDU, FDP und MBL folgenden
Beschluss:
Beim
derzeit vorgesehen Trassenverlauf der A 49 ist dem Trinkwasserschutz höchste
Priorität einzuräumen. Es wird in soweit auf die Stellungnahmen des ZMW und des
HLUS zum geplanten Bau der A 49 verwiesen.
Abstimmung
zu Kapitel 7.2 – Energiedienstleistungen einschließlich des letzten Spiegelstrichs
(Offensivere Förderung von Windenergieanlagen).
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit JA-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und Marburger Linken, bei Nein-Stimmen der CDU und MBL und bei Enthaltung der
FDP-Fraktion folgenden Beschluss:
Das
Kapitel 7.2 einschließlich des letzten Spiegelstrichs (Offensivere Förderung
von Windenergieanlagen) wird beschlossen.
Beschlussfassung
zu Kapitel 7.2.2 – Windenergienutzung
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die
Grünen, Marburger Linken und FDP, bei Nein-Stimmen der CDU und MBL folgenden
Beschluss:
Die
Streichung des Kapitels 7.2.2 – Windenergienutzung wird abgelehnt.
Auf
der Grundlage der soeben gefassten Beschlüsse stellt der
Stadtverordnetenvorsteher die Gesamtvorlage zur Abstimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und Marburger Linken und bei Enthaltung der übrigen Fraktionen folgenden
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt der Anlage „Stellungnahme der Universitätsstadt
Marburg im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 10 Abs. 3 Hess. Landesplanungsgesetz
(HLPG) vom 6. September 2002 (GVBl.Nr. 23, S. 548 ff.) zur Aufstellung des
Regionalplans Mittelhessen (RPM)“ zu.
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