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Ratsinformation
13.10.2006 - 5 Lärmschutz in Marburg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 13.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage:
-
VO/0606/2006 Lärmschutz in Marburg
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anke Rühl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Im Haupt- und Finanzausschuss hat der Stadtverordnete Acker
vorgeschlagen, den Beschlussteil der Vorlage wie folgt zu ändern:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass
1.
ein
schalltechnisches Gutachten für die Lärmquelle B 3 in Marburg in Auftrag
gegeben werden soll,
2.
die
für das Gutachten erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000,-- € außerplanmäßig
bereitgestellt werden, soweit die Immissionsberechnungen aufgrund der Verkehrszählung
nicht wie zugesagt vom ASV übernommen werden.
Somit hat der Haupt- und Finanzausschuss von dem
ersten Teil der Vorlage Kenntnis genommen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss
mehrheitlich, dem geänderten Beschlusstenor zuzustimmen. Aussprache wurde
angemeldet.
Der Antrag ist auch im Umweltausschuss beraten
worden. Es berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis
90/Die Grünen). Der Umweltausschuss hat die Vorlage nochmals geändert und
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
Kenntnis zu nehmen von
- dem
Schreiben des Magistrats an das Amt für Straßen- und Verkehrswesen vom
19.09.2005,
- dem
Schreiben des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen vom 13.06.2006 und
- von
dem Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 13.07.2006.
Die Stadtverordnetenversammlung
wird um Zustimmung gebeten, dass
- ein
schalltechnisches Gutachten für die Lärmquelle B 3 in Marburg sowie ein
Feinstaubgutachten (LKW) in Auftrag gegeben werden soll,
- die
für das Gutachten erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro
außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen, soweit die
Immissionsberechnungen aufgrund der Verkehrszählung nicht wie zugesagt vom
ASV übernommen werden.
Im
Rahmen der Aussprache sprechen: Oberbürgermeister Vaupel, Heubel (CDU), Oberbürgermeister
Vaupel, Dr. Uchtmann (MBL), Dr. Musket (SPD), Köster (ML), Schwebel (FDP),
Heubel (CDU), Göttling (Bündnis 90/Die Grünen), Oppermann (CDU), Metz (ML),
Ludwig (MBL), Heubel (CDU) und Bürgermeister Dr. Kahle.
Nach
der Debatte wird aus dem Hause gewünscht, dass von der Aussprache eine Bandabschrift
angefertigt wird.
Anschließend
lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen.
Der
erste Teil der Vorlage wird von der Stadtverordnetenversammlung lediglich zur
Kenntnis genommen. Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu
dem zweiten Teil der Vorlage fasst die Stadtverordnetenversammlung mit den
Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken gegen die Stimmen
CDU, FDP und MBL folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass
1.
ein
schalltechnisches Gutachten für die Lärmquelle B 3 in Marburg sowie ein
Feinstaubgutachten (LKW) in Auftrag gegeben werden soll,
2.
die
für das Gutachten erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro
außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen, soweit die Immissionsberechnungen
aufgrund der Verkehrszählung nicht wie zugesagt vom ASV übernommen werden.
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