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ALLRIS - Auszug

11.10.2006 - 8 Aufstellung des Regionalplans Mittelhesse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Dr. Kahle führt in die Thematik der Aufstellung des Regionalplans ein, Einzelheiten zu der Stellungnahme der Stadt Marburg werden von Herr Liprecht ergänzt.

Die Vorsitzende des Ausschusses, die Stadtverordnete Dr. Baumann, führt aus, dass in dem Regionalplan auch die Trassenführung der geplanten A 49 enthalten sei. Da diese in dem Wasserschutzgebiet des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) verlaufe schlägt sie vor, in die Stellungnahme einen Passus aufzunehmen, dass zum vorbeugenden Grundwasserschutz die Trassenführung aus dem Wasserschutzgebiet herausgelegt werden soll.

Dieser Vorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, ML) bei 1 Nein-Stimme (FDP) und 3 Enthaltungen (CDU) angenommen.

Damit wird der Magistrat beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung am Freitag ein Kapitel zum vorsorgenden Grundwasserschutz in die Stellungnahme zum Regionalplan Mittelhessen aufzunehmen, der die Verlegung der Trasse der A 49 vorsieht.

Die Stadtverordnete Schaffner schlägt vor, über die Vorlage in Teilen abzustimmen:

a) Abstimmung über Kapitel 7.2 ausschließlich des letzten Spiegelstrichs (- Offensivere Förderung von Windenergieanlagen …)

b) Streichung des Kapitels 7.2.2

Die Vorsitzende des Ausschusses stellt diese Vorschläge zur Abstimmung:

a) Das Kapitel 7.2 einschließlich des letzten Spiegelstrichs wird mit 6 Ja-Stimmen (SPD; Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke) bei 3 Nein-Stimmen (CDU) und 1 Enthaltung (FDP) angenommen.

b) Die Streichung des Kapitels 7.2.2 wird mit 3 Ja-Stimmen (CDU) bei 7 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke, FDP) abgelehnt.

Die Vorsitzende des Ausschusses stellt anschließend die Vorlage 0636/2006 ausschließlich der Kapitel 7.2 ff zur Abstimmung. Diese wird mit 6 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke) bei 4 Enthaltungen (FDP, CDU) angenommen.

Der Stadtverordnete Dr. Musket führt ergänzend aus, dass die Weinstraße als Naherholungsgebiet erhalten bleiben soll. Hiergegen erfolgt keine Gegenrede.

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