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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

13.10.2006 - 4.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hält der Oberbürgermeister das Vorgehen der Polizei gegen 17 jungen Männer aus dem Umfeld der gewaltlos anarchistischen APPD während einer Geburtstagsfeier am 24.09.2006 für angemessen und verhältnismäßig oder beunruhigt ihn der Gedanke, dass Polizei und Staatsschutz wohlmöglich nicht zwischen gewaltlosen Anarchisten und gewaltbereiten Neonazis unterscheiden können oder gar im vorliegenden Fall vielleicht gar nicht wollen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Gemäß § 86 a StGB wird bestraft, wer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. Kennzeichen sind u. a. Parolen und Grußformen. Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

 

Es spielt dabei keine Rolle, welche Person oder welcher Personenkreis gegen das Gesetz verstößt.

Dadurch gibt es vor dem Gesetz auch keine Unterscheidung zwischen Anarchisten und Neonazis.

 

Die Frage des Einschreitens der Angemessen- und Verhältnismäßigkeit ist aus diesem Grund ausschließlich Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden.

 

Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist eine Kommentierung des Oberbürgermeisters weder hilfreich noch opportun.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Köster und Gottschaldt (ML) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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