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Ratsinformation
13.10.2006 - 4.23 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva-Christi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 13.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wieviele
Marburger ALG-II-bzw. SozialhilfebezieherInnen sind seit Inkrafttreten der
Hartz-IV-Gesetze aufgefordert worden, ihre Unterkunftskosten zu senken und
konnte tatsächlich in jedem Falle eine billigere Wohnung nachgewiesen und
angeboten werden - unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensumstände (vor
allem gesundheitliche Verfassung der Bewohner, aber auch Platzbedarf für zur
Berufsausübung notwendige Gegenstände wie Bücher, Musikinstrumente oder
künstlerisches Handwerkzeug u.a.)?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Weder
bei der SGB II- noch bei der SGB XII-Behörde werden die Aufforderungen an
LeistungsbezieherInnen hinsichtlich der Senkung der Kosten der Unterkunft
statistisch erfasst. Von daher ist uns die Nennung einer Zahl nicht möglich.
Bei
der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten werden selbstverständlich
auch persönliche Umstände, wie z.B. Behinderung, Alter, Ausstattung der Wohnung
u.ä. - berücksichtigt, wobei die
letztendliche Entscheidung bei der Behörde liegt.
Die
Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten führt in der Praxis nicht automatisch
dazu, dass der/die LeistungsbezieherIn einen Umzug in eine billigere Wohnung in
Kauf nehmen muss. Oftmals kann z.B. durch Untervermietung die Miete - zumindest
für die Dauer des Leistungsbezuges - minimiert werden. Auch andere Maßnahmen
wie z.B. das Ausgleichen der Differenz zwischen tatsächlicher und angemessener
Miete aus eigenem Einkommen und Vermögen unterhalb der Vermögensfreigrenze sind
nicht selten auftretende Kompensationsmechanismen.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Gottschaldt und Köster (ML) werden ebenfalls durch die
Stadträtin beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen