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Ratsinformation
13.10.2006 - 4.28 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Alexandra D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.28
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 13.10.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
„Ist
dem Magistrat bekannt, was nach neuestem Stand für die noch leer stehenden
Gebäudes des Bahnhofsgeländes bzw. die Waggonhallen geplant ist?"
Da
die Fragestellerin heute nicht anwesend ist, wird die Kleine Anfrage
schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.
Bis
auf den in Backstein ausgeführten Teil der ehemaligen Güterabfertigung
unmittelbar nördlich des Hauptbahnhofes handelt es sich bei den leer stehenden
Liegenschaften der Bahn um gewidmete Bahnanlagen. Diese unterliegen nicht der
Planungshoheit der Kommune, der Stadt Marburg.
Ein
großer Teil der nicht mehr für Bahnzwecke genutzten Gebäude, u. a. Waggonhalle,
Lokschuppen, Waschbetonteil der Güterabfertigung, sind inzwischen im Eigentum
der „aurelis", die meisten übrigen Flächen werden von der DB-Tochter
DBSimm (Deutsche Bahn Services Immobilien) verwaltet.
Die
städtebaulichen Entwicklungsziele für das Waggonhallenareal sind im Rahmenplan
Bahnhofsquartier bereits in 1997 formuliert und beschlossen worden (=
Bestanderhalt, gewerbliche und kulturelle Nutzung, kein Wohnen); für den
Bereich der ehemaligen Güterabfertigung wurde ein
Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss in 1999 gefasst, Ziel hier ist der Abriss
der Hallen und eine 3-4geschossige Neubebauung mit einem
mischgebiets-/kerngebietsartigen Nutzungsspektrum.
Bekannt
ist, dass in dem Waschbetonteil der ehemaligen Güterabfertigung ein
Baufachmarkt eröffnet hat - als befristete Nutzung kann dieses Vorhaben
toleriert werden. Für die ehemalige Kantine bzw. das Sozialgebäude südlich des
Bahnhofs wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer Diskothek in 2006, ebenfalls
als befristete Zwischennutzung, genehmigt.
Extrem
schwierig wird es sein, für den ehemaligen Lokschuppen eine Nutzung zu finden,
die die erheblichen Investitionen und Betriebskosten (Stichwort Heizung)
tragfähig werden lässt. Für dieses Gebäude bzw. für die restlichen noch freien
Gebäude im Waggonhallenareal ist zurzeit keine Nutzungsabsicht bekannt bzw. vom
Eigentümer beantragt.
Zuständiger
Dezernent: Oberbürgermeister Vaupel
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen