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ALLRIS - Auszug

24.11.2006 - 23.2 Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wurde zusammen aufgerufen mit dem Tagesordnungspunkt 17 und in der Debatte verbunden. Zunächst berichtet jedoch für den Sozialausschuss die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen). Die Vorlage wurde im Sozialausschuss wie folgt abgeändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    eine Satzungsänderung mit dem Ziel vorzubereiten, dass die Gebühren für ein Kindergartenjahr ab dem 01.01.2007 erlassen werden können.

 

2.    beim Land Mittel aus dem Bambini-Fond für die Freistellung der Kindergartengebühren eines Jahres zu beantragen.

 

3.    Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Landesregierung zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahres nicht auf Mittel des Sozialhilfelastenausgleichs zurückgreift, sondern für diese Aufgabe originäre Landesmittel zur Verfügung stellt.

 

Über die drei Ziffern wurde im Sozialausschuss getrennt abgestimmt. Die Ziffern 1 - 3 wurden jeweils zur Annahme empfohlen.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet zu diesem Antrag der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich darauf geeinigt, nur noch über die Ziffer 3 der Vorlage, so wie sie im Sozialausschuss verändert wurde, abzustimmen. Die Abstimmung über die ersten beiden Teile des Antrages habe sich durch die Zustimmung zu der Magistratsvorlage TOP 17 erledigt.

 

Gegen diese Verfahrensweise wird aus der Stadtverordnetenversammlung nicht gesprochen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst zu Ziffer 3 des Antrages gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Landesregierung zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahres nicht auf Mittel des Sozialhilfelastenausgleichs zurückgreift, sondern für diese Aufgabe originäre Landesmittel zur Verfügung stellt.

 

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