Seiteninhalt
Ratsinformation
24.11.2006 - 23.3 Antrag der MBL-Fraktion betr. Geschwindigkeitsm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den
Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis
90/Die Grünen).
Die
Vorlage ist im Umweltausschuss wie folgt verändert worden:
Der
Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde zu
erwirken, dass
1. die
Temporeduzierung von 100km/h auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW umgesetzt
wird,
2. auf
der B 3a, Stadtautobahn, regelmäßig in kürzeren Abständen in beiden
Fahrtrichtungen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ggf. unter
Einrichtung stationärer Messeinrichtungen,
3. jeweils
zu Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung in südlicher und nördlicher
Fahrtrichtung Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf
Geschwindigkeitsmessungen hinweisen.
In dieser
Fassung empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung.
Der
Stadtverordnete Ludwig (MBL) beantragt für die antragstellende Fraktion, auch
über die ursprüngliche Form des Antrages abzustimmen. Der
Stadtverordnetenvorsteher sagt dies zu und lässt alternativ über beide
Antragsfassungen abstimmen.
Abstimmung
über die veränderte Antragsfassung aus dem Umweltausschuss:
Für diese
Fassung sprechen sich 28 Stadtverordnete aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus.
Abstimmung
über die ursprüngliche Fassung des Antrages:
Für diese
Fassung sprechen sich 27 Stadtverordnete aus. 2 Stadtverordnete enthalten sich
der Stimme.
Damit
hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss gefasst:
Der
Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde zu
erwirken, dass
1. die
Temporeduzierung von 100km/h auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW umgesetzt
wird,
2. auf
der B 3a, Stadtautobahn, regelmäßig in kürzeren Abständen in beiden
Fahrtrichtungen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ggf. unter
Einrichtung stationärer Messeinrichtungen,
3. jeweils
zu Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung in südlicher und nördlicher
Fahrtrichtung Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf
Geschwindigkeitsmessungen hinweisen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen