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ALLRIS - Auszug

24.11.2006 - 23.3 Antrag der MBL-Fraktion betr. Geschwindigkeitsm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Die Vorlage ist im Umweltausschuss wie folgt verändert worden:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde zu erwirken, dass

 

1.   die Temporeduzierung von 100km/h auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW umgesetzt wird,

 

2.   auf der B 3a, Stadtautobahn, regelmäßig in kürzeren Abständen in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ggf. unter Einrichtung stationärer Messeinrichtungen,

 

3.   jeweils zu Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung in südlicher und nördlicher Fahrtrichtung Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf Geschwindigkeitsmessungen hinweisen.

 

In dieser Fassung empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung.

 

Der Stadtverordnete Ludwig (MBL) beantragt für die antragstellende Fraktion, auch über die ursprüngliche Form des Antrages abzustimmen. Der Stadtverordnetenvorsteher sagt dies zu und lässt alternativ über beide Antragsfassungen abstimmen.

 

Abstimmung über die veränderte Antragsfassung aus dem Umweltausschuss:

 

Für diese Fassung sprechen sich 28 Stadtverordnete aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus.

 

Abstimmung über die ursprüngliche Fassung des Antrages:

 

Für diese Fassung sprechen sich 27 Stadtverordnete aus. 2 Stadtverordnete enthalten sich der Stimme.

 

Damit hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde zu erwirken, dass

 

1.   die Temporeduzierung von 100km/h auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW umgesetzt wird,

 

2.   auf der B 3a, Stadtautobahn, regelmäßig in kürzeren Abständen in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ggf. unter Einrichtung stationärer Messeinrichtungen,

 

3.            jeweils zu Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung in südlicher und nördlicher Fahrtrichtung Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf Geschwindigkeitsmessungen hinweisen.

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