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ALLRIS - Auszug

24.11.2006 - 8 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 374.000 €.

 

Die Bürgschaft dient der Finanzierung eines weiteren Photovoltaik-Projekts.

 

Zur Sicherstellung einer tragfähigen Finanzierung wird ausnahmsweise auf eine Bürgschaftsprovision verzichtet.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

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