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Ratsinformation
24.11.2006 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Reinhold Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
dem Magistrat bekannt, ob Förderanträge der hessischen Kommunen zur
Finanzierung des öffentlichen Brandschutzes in Hessen durch das Land Hessen
nicht berücksichtigt wurden?
Ist
es dadurch zu einem Antragsstau zu Lasten unserer oder anderer Feuerwehren
gekommen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe nach den Vorschriften des
Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz erfolgt durch Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen
aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer und aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht gemäß den
Brandschutzförderrichtlinien nicht.
Aufgrund
des festgelegten Verfahrens für die Beantragung von Zuwendungen des Landes
Hessen zur Förderung des Brandschutzes ist dem Magistrat nicht bekannt, ob
Förderanträge der hessischen Kommunen zur Finanzierung des öffentlichen
Brandschutzes in Hessen durch das Land Hessen nicht berücksichtigt wurden. Die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden reichen ihre Anträge beim Landkreis ein.
Der Landkreis prüft die Anträge in fachlicher Hinsicht und auf Vollständigkeit
der Unterlagen. Der Landkreis erstellt eine Prioritätenliste für das folgende
Haushaltsjahr und reicht diese mit den Anträgen beim Ministerium des Innern und
für Sport ein. Der Entwurf der Antragsliste ist zuvor im Rahmen einer
Bürgermeister-Dienstversammlung zu erörtern.
Die
kreisfreien Städte und die Städte mit Sonderstatus (wie Marburg) reichen ihre
Anträge ebenfalls unmittelbar beim Ministerium des Innern und für Sport ein. In
allen Fällen nimmt das Ministerium des Innern und für Sport eine abschließende
Prüfung der Anträge vor und legt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
fest, welche Maßnahmen gefördert werden können. Die Kommunen, deren Vorhaben
gefördert werden sollen, erhalten einen entsprechenden Bescheid. Aufgrund
dieses Verfahrensweges hat nur das Hessische Ministerium des Innern und für
Sport eine Übersicht darüber, welche Förderanträge der hessischen Kommunen zur
Finanzierung des öffentlichen Brandschutzes in Hessen durch das Land nicht
berücksichtigt werden konnten.
Für
den Bereich der Stadt Marburg wurden alle eingereichten Anträge zur Gewährung
von Zuwendungen des Landes zur Förderung des Brandschutzes bisher positiv
beschieden. Es liegen zurzeit keine Anträge der Stadt Marburg beim Ministerium
des Innern und für Sport für Fördermaßnahmen zur Entscheidung vor.
Entsprechende Anträge werden voraussichtlich wieder für das Haushaltsjahr 2008
gestellt.
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