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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.11.2006 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Reinhold Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist dem Magistrat bekannt, ob Förderanträge der hessischen Kommunen zur Finanzierung des öffentlichen Brandschutzes in Hessen durch das Land Hessen nicht berücksichtigt wurden?

Ist es dadurch zu einem Antragsstau zu Lasten unserer oder anderer Feuerwehren gekommen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe nach den Vorschriften des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz erfolgt durch Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer und aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht gemäß den Brandschutzförderrichtlinien nicht.

 

Aufgrund des festgelegten Verfahrens für die Beantragung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes ist dem Magistrat nicht bekannt, ob Förderanträge der hessischen Kommunen zur Finanzierung des öffentlichen Brandschutzes in Hessen durch das Land Hessen nicht berücksichtigt wurden. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reichen ihre Anträge beim Landkreis ein. Der Landkreis prüft die Anträge in fachlicher Hinsicht und auf Vollständigkeit der Unterlagen. Der Landkreis erstellt eine Prioritätenliste für das folgende Haushaltsjahr und reicht diese mit den Anträgen beim Ministerium des Innern und für Sport ein. Der Entwurf der Antragsliste ist zuvor im Rahmen einer Bürgermeister-Dienstversammlung zu erörtern.

 

Die kreisfreien Städte und die Städte mit Sonderstatus (wie Marburg) reichen ihre Anträge ebenfalls unmittelbar beim Ministerium des Innern und für Sport ein. In allen Fällen nimmt das Ministerium des Innern und für Sport eine abschließende Prüfung der Anträge vor und legt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel fest, welche Maßnahmen gefördert werden können. Die Kommunen, deren Vorhaben gefördert werden sollen, erhalten einen entsprechenden Bescheid. Aufgrund dieses Verfahrensweges hat nur das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Übersicht darüber, welche Förderanträge der hessischen Kommunen zur Finanzierung des öffentlichen Brandschutzes in Hessen durch das Land nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Für den Bereich der Stadt Marburg wurden alle eingereichten Anträge zur Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Förderung des Brandschutzes bisher positiv beschieden. Es liegen zurzeit keine Anträge der Stadt Marburg beim Ministerium des Innern und für Sport für Fördermaßnahmen zur Entscheidung vor. Entsprechende Anträge werden voraussichtlich wieder für das Haushaltsjahr 2008 gestellt.

 

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