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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.11.2006 - 4.28 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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An wie viele Beschäftigte werden in welchen Beschäftigungsbereichen von der Stadt oder ihren Unternehmen Löhne von unter 7,50 € gezahlt?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Stadt und ihre Unternehmen zahlen grundsätzlich Tariflöhne an ihre Beschäftigten, die in der weit überwiegenden Mehrzahl einen deutlich über dem angesprochenen Stundenlohn von 7,50 € erhalten.

 

Mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, des DBM und der Bäder gilt, ist in 2005 eine völlig neue Entgelttabelle eingeführt worden. Demnach beträgt das niedrigste Entgelt in der Entgeltgruppe 1  1.286 € monatlich. Bezogen auf die derzeit geltende Regelarbeitszeit entspricht dies einem Entgelt pro Stunde i. H. v. 7,68 €. Diese Entgeltgruppe 1 wurde von den Tarifvertragsparteien explizit eingeführt, um im Niedriglohnsektor einen Tarif innerhalb des TVöD anbieten zu können und dadurch ein Abwandern in andere Tarife zu verhindern. Bei der Stadtverwaltung Marburg käme ein solcher Tarif bspw. in der Stadthalle für Aushilfskräfte im Garderobenbereich in Betracht, die dort stundenweise eingesetzt werden.

 

Bei der Stadtwerketochter MaBuS wird auf der Grundlage eines Hessischen Landestarifs für Omnibusbetriebe ein Mindestlohn i. H. v. 9,36 € pro Stunde für AST-Fahrer und von 9,66 € für Busfahrer gezahlt.

 

Lediglich im Bereich der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH besteht eine gewisse Besonderheit, da aufgrund der hinlänglich bekannten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband erfolgte. Die von der Stiftung St. Jakob übernommenen Alt-Beschäftigten erhalten nach wie vor ein Gehalt auf der Grundlage des ehemaligen BAT. Neu eingestellte Beschäftigte werden nach einem hauseigenen Tarif eingestuft, dessen geringste Grundvergütung einem Stundenlohn i. H. v. 8,22 € entspricht. Bei der Marburger Service GmbH, einer Tochtergesellschaft der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH, wird eine Vergütung in Anlehnung an den Tarif des Hotel- und Gaststättenverbandes gezahlt. Hier liegt der niedrigste Stundenlohn als Grundvergütung (ohne Zuschläge) bei 7,36 €, der derzeit an 2 Beschäftigte gezahlt wird. Mit dem Wirtschaftsplan 2007 ist allerdings eine Erhöhung um 5 % vorgesehen, so dass dann ein Stundenlohn i. H. v. 7,73 € als Grundvergütung erreicht wird.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Metz und Köster (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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