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Ratsinformation
24.11.2006 - 4.33 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.33
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
vielen potentiellen KundInnen hat die Sparkasse Marburg-Biedenkopf in den
letzten drei Jahren aus welchen Gründen die Einrichtung eines Guthabenkontos
verweigert?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Gemäß Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf (§ 4
Abs. 2) führt die Sparkasse für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsgebiet
auf Antrag Girokonten. Damit ist verankert, dass die Sparkasse entsprechenden
Wünschen auf Einrichtung eines Girokontos nachkommt. Eine Verpflichtung zur
Führung eines Girokontos besteht laut Satzung aber nicht, wenn:
1.
der Kontoinhaber Dienstleistungen bei
Kreditinstituten missbraucht hat,
2.
das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,
3.
das Konto kein Guthaben aufweist und der
Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,
4.
der Sparkasse aus anderen wichtigen Gründen die
Geschäftsbeziehung im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Sogenannte „Guthabenkonten" als spezielle
Produktvariante wurden bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf im Januar 2006
eingeführt. Derzeit werden ca. 750 solcher Konten geführt. Auch für die
Ablehnung eines Guthabenkontos gelten die o.g. satzungsmäßigen Bestimmungen.
Eine Statistik zur Erfassung von Ablehnungen wird
in unserem Hause nicht geführt. Daher können wir keine verlässliche Aussage
über die Anzahl abgelehnter Anträge auf ein Girokonto treffen. Nach unserer
Einschätzung kann es sich aufgrund der Regelung in der Satzung nur um
Einzelfälle handeln.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister
beantwortet.
- selbst zuständig
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