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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.11.2006 - 4.33 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie vielen potentiellen KundInnen hat die Sparkasse Marburg-Biedenkopf in den letzten drei Jahren aus welchen Gründen die Einrichtung eines Guthabenkontos verweigert?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Gemäß Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf (§ 4 Abs. 2) führt die Sparkasse für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsgebiet auf Antrag Girokonten. Damit ist verankert, dass die Sparkasse entsprechenden Wünschen auf Einrichtung eines Girokontos nachkommt. Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht laut Satzung aber nicht, wenn:

 

1.             der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat,

2.             das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde,

3.             das Konto kein Guthaben aufweist und der Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,

4.             der Sparkasse aus anderen wichtigen Gründen die Geschäftsbeziehung im Einzelfall nicht zumutbar ist. 

 

Sogenannte „Guthabenkonten" als spezielle Produktvariante wurden bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf im Januar 2006 eingeführt. Derzeit werden ca. 750 solcher Konten geführt. Auch für die Ablehnung eines Guthabenkontos gelten die o.g. satzungsmäßigen Bestimmungen.

 

Eine Statistik zur Erfassung von Ablehnungen wird in unserem Hause nicht geführt. Daher können wir keine verlässliche Aussage über die Anzahl abgelehnter Anträge auf ein Girokonto treffen. Nach unserer Einschätzung kann es sich aufgrund der Regelung in der Satzung nur um Einzelfälle handeln.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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