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Ratsinformation
25.09.2001 - 5 Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
Gemäß
§ 102 Abs. 5 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Hst. 1300/9351 „Fahrzeuge“
bis zu einem Betrag von 250.000 DM zugestimmt.
Zur Einhaltung des in § 3 der Haushaltssatzung
genannten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen wird die für die Hst.
0211/9353 „EDV-Anlage“ bewilligte Verpflichtungsermächtigung nicht in Anspruch
genommen.
Mit dem Beschluss ist zugleich die Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigung freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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