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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.09.2001 - 5 Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 102 Abs. 5 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Hst. 1300/9351 „Fahrzeuge“ bis zu einem Betrag von 250.000 DM zugestimmt.

 

Zur Einhaltung des in § 3 der Haushaltssatzung genannten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen wird die für die Hst. 0211/9353 „EDV-Anlage“ bewilligte Verpflichtungsermächtigung nicht in Anspruch genommen.

 

Mit dem Beschluss ist zugleich die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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