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Ratsinformation
22.12.2006 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Reinhold Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.12.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beabsichtigt
der Magistrat, eine Berufsfeuerwehr einzurichten?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Der
Magistrat beabsichtigt nicht, eine Berufsfeuerwehr einzurichten und stellt dazu
auch keinerlei Überlegungen an.
Die
Aufstellung einer Berufsfeuerwehr ist im Hessischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetz geregelt und erfordert Kriterien, die in der Stadt
Marburg nicht erfüllt werden. Eine Berufsfeuerwehr ist in Städten mit mehr als
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einzurichten. Dieses Kriterium wird nicht
erfüllt. Aktuell gibt es in der Stadt Marburg 79.881 Einwohnerinnen und
Einwohner (Stand: 31. Oktober 2006).
Andere
Städte können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Das für den Brandschutz und die
Allgemeine Hilfe zuständige Ministerium kann nach Anhörung einer Stadt die
Aufstellung einer Berufsfeuerwehr anordnen, wenn dies in der Stadt durch die
Ansiedlung besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe, die Art der
Bebauung oder wegen anderer besonderer Gefahren erforderlich ist. Hierzu gibt
es keine Überlegungen des Magistrats und des Leiters der Feuerwehr Marburg, da
derzeit die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Marburg mit ihren
hauptamtlichen Einsatzkräften auch aus diesen genannten Gründen keinen Anlass
für die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ergibt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen