Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.12.2006 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Nach welchen Kriterien, vor allem im Bereich von Treppenanlagen, werden nach 23:30 Uhr Straßenlaternen abgeschaltet?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Kriterien und Vorgaben für die Festlegung der Halbnachtschaltung werden von der Stadt Marburg festgelegt.

 

Die Halbnachtschaltung wird mit einlampigen Leuchten in Anlieger- und Nebenstraßen sowie bei Fußwegen und Treppenanlagen realisiert.

In der Regel ist jede 2. Leuchte halbnächtig (Abschaltzeitraum 23:30 Uhr bis 06:00 Uhr) geschaltet.

 

Fußwege oder Treppenanlagen, die untergeordneten Charakter haben, sind komplett halbnächtig geschaltet, wenn beleuchtete Alternativen (z.B. zumutbare Umwege) zur Verfügung stehen.

 

Ab 18:16 Uhr übernimmt wieder Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer (SPD) die Sitzungsleitung.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen