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Ratsinformation
22.12.2006 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.12.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Nach
welchen Kriterien, vor allem im Bereich von Treppenanlagen, werden nach 23:30
Uhr Straßenlaternen abgeschaltet?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Kriterien und Vorgaben für die Festlegung der Halbnachtschaltung werden von der
Stadt Marburg festgelegt.
Die
Halbnachtschaltung wird mit einlampigen Leuchten in Anlieger- und Nebenstraßen
sowie bei Fußwegen und Treppenanlagen realisiert.
In
der Regel ist jede 2. Leuchte halbnächtig (Abschaltzeitraum 23:30 Uhr bis 06:00
Uhr) geschaltet.
Fußwege
oder Treppenanlagen, die untergeordneten Charakter haben, sind komplett
halbnächtig geschaltet, wenn beleuchtete Alternativen (z.B. zumutbare Umwege)
zur Verfügung stehen.
Ab
18:16 Uhr übernimmt wieder Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer (SPD) die
Sitzungsleitung.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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