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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.12.2006 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Nach welchen Kriterien, vor allem im Bereich von Treppenanlagen, werden nach 23:30 Uhr Straßenlaternen abgeschaltet?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Kriterien und Vorgaben für die Festlegung der Halbnachtschaltung werden von der Stadt Marburg festgelegt.

 

Die Halbnachtschaltung wird mit einlampigen Leuchten in Anlieger- und Nebenstraßen sowie bei Fußwegen und Treppenanlagen realisiert.

In der Regel ist jede 2. Leuchte halbnächtig (Abschaltzeitraum 23:30 Uhr bis 06:00 Uhr) geschaltet.

 

Fußwege oder Treppenanlagen, die untergeordneten Charakter haben, sind komplett halbnächtig geschaltet, wenn beleuchtete Alternativen (z.B. zumutbare Umwege) zur Verfügung stehen.

 

Ab 18:16 Uhr übernimmt wieder Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer (SPD) die Sitzungsleitung.

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