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Ratsinformation
22.12.2006 - 4.26 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.26
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.12.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
viele Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, wurden in den
letzten 3 Jahren in Marburg geboren und bei welchen wurde kein Vater angegeben
bzw. festgestellt?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Dem
Magistrat liegen hierzu keine Zahlen vor.
Das
Standesamt, das für die Beurkundung aller Geburten im Gebiet der Stadt Marburg
zuständig ist - also auch für die Geburt von Kindern, deren Eltern bzw. Mütter
außerhalb Marburgs wohnen - führt keine differenzierte Statistik darüber, wie
viele Eltern der in Marburg geborenen Kinder zum Zeitpunkt der Geburt
miteinander verheiratet sind oder nicht.
Eine
Ermittlung dieser Zahlen würde die Durchsicht von knapp 6.000 Einträgen im
Geburtenbuch notwendig machen. Der damit verbundene Arbeitsaufwand ist mit den
vorhandenen Ressourcen nicht leistbar.
Für
die in Marburg und auch andernorts geborenen Kinder, deren Eltern in Marburg
wohnen und die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander
verheiratet sind, erhält das städtische Jugendamt eine Geburtsmitteilung, damit
dieses sodann gemäß § 52 a SGB VIII der Mutter des Kindes Beratung anbietet
u.a. über die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, über die Möglichkeiten,
wie die Vaterschaft festgestellt und bei welchen Stellen sie anerkannt werden
kann, und welche Unterstützung das Jugendamt dabei leisten kann.
Das
Jugendamt führt ebenfalls keine Statistik über die jährliche Zahl dieser von
den Standesämtern erhaltenen Geburtsmitteilungen.
Mit
Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft im Rahmen der
Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist die „zwangsweise" gesetzliche
Vertretung der seinerzeit noch als „nichtehelich" bezeichneten Kinder u.a.
mit dem Wirkungskreis der Vaterschaftsfeststellung entfallen und durch das Beratungsangebot
nach § 52 a SGB VIII sowie die freiwillige Beistandschaft ersetzt worden.
Mit
der vom Gesetzgeber gewünschten weitestgehenden Gleichstellung von Kindern
verheirateter und nicht verheirateter Eltern findet auch keine „Kontrolle"
der Mütter darüber statt, ob sie die Beratungs- und Unterstützungsangebote des
Jugendamtes mit dem Ziel der Vaterschaftsfeststellung tatsächlich in Anspruch
nehmen, eine Vaterschaftsfeststellung anderweitig oder überhaupt nicht
betreiben.
Da
die Wahrnehmung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes des Jugendamtes seit
01.07.1998 somit ebenso freiwilliger Natur ist wie die Inanspruchnahme der
gesetzlichen Vertretung des Kindes zur Feststellung der Vaterschaft durch das
Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft, kann folglich auch durch das
Jugendamt keine Zahl der Kinder genannt werden, für die kein Vater angegeben
bzw. letztlich rechtswirksam festgestellt wurde.
Die
(freiwillige) Anerkennung der Vaterschaft kann im Übrigen sowohl bei den
Standesämtern, bei allen Jugendämtern in Deutschland und auch bei Notaren
erfolgen.
Zwar
wird eine Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung bei den Standesämtern
registriert, nicht aber zahlenmäßig erfasst, in wie vielen Fällen eine
Vaterschaft weder anerkannt noch gerichtlich festgestellt wurde.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Jannasch (CDU), Schwebel (FDP) und Severin (SPD) werden
ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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