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Ratsinformation
23.01.2007 - 4.1 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Minde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 23.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Oberbürgermeister Vaupel
teilt dem Ausschuss mit, dass im Konzern Stadt alle Beschäftigten mindestens
die geforderten 7,50 € pro Stunde als Vergütung erhalten.
Der Stadtverordnete
Köster-Sollwedel ändert für seine Fraktion den Antrag wie folgt ab:
In Nr. 3 des
Beschlusstenors ist nach dem Wort „dass“ ein „weiterhin“ zu ergänzen, so dass
dieser Punkt nun wie folgt lautet:
3.) Der
Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin weder
bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne
bezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro betragen.
In Nr. 4 des
Beschlusstenors ist nach dem Wort „Euro“ der Satz wie folgt zu ergänzen: „auch
bei eventuellen Subunternehmen“. Somit erhält Nr. 4 folgende Fassung:
4.) Der
Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge nur
an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50 Euro nicht unterschreiten. Bei
Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die
Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten eines
Stundenlohns von 7,50 Euro auch bei eventuellen Subunternehmen
ausgeschlossen ist.
Der
Vorsitzende weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass der Antrag im
Sozialausschuss wie folgt geändert und zur Zustimmung empfohlen wurde:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) möge
beschließen:
1.) Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik
Deutschland allgemeinverbindlich für Erwerbstätige auskömmliche Einkommen (z.
B. Mindestlohn und/oder Kombilohn) eingeführt werden.
2.) Der
Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der
Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt
werden, die diesen Kriterien nicht genügen.
3.) Der
Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge nur
an Firmen zu vergeben, bei denen diese Kriterien nicht unterschritten werden.
Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die
Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten dieser
Kriterien ausgeschlossen ist.
Nach
eingehender Diskussion werden die beiden Anträge zur Abstimmung gestellt:
Der
Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP gegen die
Stimme der Marburger Linke, den eingebrachten und durch den Stadtverordneten
Köster-Sollwedel geänderten Antrag abzulehnen.
Im
Weiteren empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP bei
Stimmenthaltung von CDU und Marburger Linke, dem im Sozialausschuss
formulierten Antrag zuzustimmen.
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