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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.01.2007 - 4.1 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Minde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Vaupel teilt dem Ausschuss mit, dass im Konzern Stadt alle Beschäftigten mindestens die geforderten 7,50 € pro Stunde als Vergütung erhalten.

 

Der Stadtverordnete Köster-Sollwedel ändert für seine Fraktion den Antrag wie folgt ab:

 

In Nr. 3 des Beschlusstenors ist nach dem Wort „dass“ ein „weiterhin“ zu ergänzen, so dass dieser Punkt nun wie folgt lautet:

 

3.)        Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro betragen.

 

In Nr. 4 des Beschlusstenors ist nach dem Wort „Euro“ der Satz wie folgt zu ergänzen: „auch bei eventuellen Subunternehmen“. Somit erhält Nr. 4 folgende Fassung:

 

4.)        Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50 Euro nicht unterschreiten. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten eines Stundenlohns von 7,50 Euro auch bei eventuellen Subunternehmen ausgeschlossen ist.

 

Der Vorsitzende weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass der Antrag im Sozialausschuss wie folgt geändert und zur Zustimmung empfohlen wurde:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) möge beschließen:

 

1.)        Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindlich für Erwerbstätige auskömmliche Einkommen (z. B. Mindestlohn und/oder Kombilohn) eingeführt werden.

 

2.)        Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die diesen Kriterien nicht genügen.

 

3.)        Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen diese Kriterien nicht unterschritten werden. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten dieser Kriterien ausgeschlossen ist.

 

Nach eingehender Diskussion werden die beiden Anträge zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP gegen die Stimme der Marburger Linke, den eingebrachten und durch den Stadtverordneten Köster-Sollwedel geänderten Antrag abzulehnen.

 

Im Weiteren empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP bei Stimmenthaltung von CDU und Marburger Linke, dem im Sozialausschuss formulierten Antrag zuzustimmen.

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