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Ratsinformation
26.01.2007 - 4.13 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Herrman...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.01.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Warum
ist die Beschilderung „Verkehrsverbot/Anlieger frei" in den Straßen Am
Berg, über Haustatt, Wilhelm-Roser-Straße bis Ketzerbach nicht aufgehoben worden, obwohl sie nur
für die Zeit der Sperrung des Marbacher Weges eingerichtet wurde?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
In
Absprache mit den zuständigen Stellen, u. a. mit dem Regierungspräsidium in
Gießen, ist die komplette Umleitungsbeschilderung, die aufgrund der
Vollsperrung des Marbacher Weges angeordnet wurde, aus sachlichen Gründen
aufrecht erhalten werden. Dieie Tonnagebeschränkung, die aufgrund der
Bautätigkeiten in der Ketzerbach angeordnet werden musste (7,5 t), musste für
den Schwerverkehr aufrecht erhalten werden. Des Weiteren wären erhebliche
Kosten entstanden, wenn die vorhandene Umleitungsbeschilderung abgeändert bzw.
teilweise zurückgenommen worden wäre.
Die
vorhandene Umleitungsbeschilderung wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten am
Marbacher Weg entfernt.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.