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Ratsinformation
26.01.2007 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.01.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Laut
Auskunft des Vereins Tagesmütter und Tagesväter Marburg und Landkreis ist von
den Tagespflegeeltern niemand bereit, die Zuwendungsvereinbarung über die
Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege nach der Satzung
über die Betreuung von Tageskindern etc. zu unterschreiben, da ihnen angeblich
ein Stundensatz von 2,05 € zugesagt war, jetzt aber ein sehr viel niedrigerer
Satz von der Stadt bezahlt werden soll, im Gegensatz zum Landkreis.
Wie
errechnet sich der Stundensatz für die Tagespflege/Kind, den die Stadt zahlen
will, und wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Tagespflegeverein hierzu?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Es
ist nicht davon auszugehen, dass die Tagesmütter und Tagesväter die
Zuwendungsvereinbarung nicht unterschreiben werden, da gegenüber dem Fachdienst
Kinderbetreuung von verschiedenen Tagesmüttern und -vätern Zustimmung
signalisiert wurde.
Bisher
erfolgten die Tagespflegeverhältnisse auf privater Basis, d. h. die Eltern
zahlten einen Stundensatz an die Tagespflegeperson. Der Betrag von 2,05 € ist
nun der Stundensatz, den die Eltern seitens der Stadt Marburg als
Zuschussbetrag pro Betreuungsstunde erhielten.
Zukünftig
wird es zwei Arten der Tagespflegeverhältnisse geben.
Zum
einen weiterhin die private Basis und zum anderen die Tagespflegeverhältnisse
gemäß der Kindertagespflegesatzung, nach der die Eltern zu Gebühren
herangezogen werden.
Für
den ersten Fall werden weiterhin als Basis für die Bezuschussung an Eltern die
2,05 € zugrunde gelegt, während im zweiten Fall die Härtefallrichtlinien, die
auch für den Kindertagesbetreuungsbereich gelten, Anwendung finden.
Gem.
§ 23 SGB VIII haben die Tagespflegepersonen erstmals Anspruch auf laufende
Geldleistungen, die sich aus Kosten, die der Tagespflegeperson für den
Sachaufwand entstehen und einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer
Förderleistung zusammensetzen.
Die
gesetzliche Formulierung ist allgemein gehalten, d. h. dass die Kommunen die
Höhe der Geldleistung bestimmen können. Die Geldleistungspauschale, die die
Stadt Marburg festgesetzt hat, erscheint von der Höhe her durchaus
gerechtfertigt.
Die
Stadt Marburg hat diese zu gewährende Geldleistung für die einzelnen
Betreuungsangebote ab 15 bis max. 45 Stunden pauschaliert.
Diese
Pauschalen wurden schon vor Inkrafttreten des BAMBINI-Programms festgelegt. Mit
dem Entwurf der Zuwendungsvereinbarung wurde in die Diskussion mit der
Vorsitzenden des Vereins Tagesmütter und Tagesväter gegangen.
Am
23.01.2007 findet eine Informationsveranstaltung mit den Tagesmüttern und
Tagesvätern statt, auf der die Zuwendungsvereinbarung zur Diskussion steht.
Zu
dieser Geldleistung erhalten die Tagespflegepersonen zusätzlich auf Antrag
monatlich Fördermittel aus dem BAMBINI-Programm des Landes Hessens.
Darüber
hinaus werden die nachgewiesenen Beiträge zu der gesetzlichen
Unfallversicherung zu 100 % und die nachgewiesenen Beiträge zu einer
angemessenen Altersversorgung zu 50 % erstattet.
Die
Tagespflegepersonen können nun entscheiden, ob sie mit der Stadt Marburg auf
der Basis der Zuwendungsvereinbarung eine Kooperation eingehen oder weiterhin
das Tagespflegeverhältnis auf privater Basis abschließen wollen.
Zwei
Zusatzfragen der Stadtverordneten Gottschlich werden ebenfalls durch den
Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen