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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.02.2007 - 9.3 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Minde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Für den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag wurde im Sozialausschuss gegen den Willen der antragstellenden Fraktion wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) möge beschließen:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der             Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindlich für Erwerbstätige             auskömmliche Einkommen (z. B. Mindestlohn und / oder Kombilohn)             eingeführt werden.

 

2.         Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei             der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die diesen Kriterien nicht genügen.

 

3.         Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe             Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen diese Kriterien nicht             unterschritten werden. Bei Aufträgen, die über ein             Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die             Ausschreibungsbedinungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten             dieser Kriterien ausgeschlossen ist.

 

Die so geänderte Antragsfassung wurde mehrheitlich im Sozialausschuss angenommen.

 

Der ursprüngliche Antrag der Fraktion Marburger Linke wurde im Sozialausschuss mehrheitlich abgelehnt. Aussprache wurde angemeldet.

 

Die Vorlage ist auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU).

 

Der Stadtverordnete Köster hat im Haupt- und Finanzausschuss den Antrag wie folgt abgeändert:

 

            In Nr. 3 des Beschlusstenors ist nach dem Wort "dass" ein "weiterhin" zu             ergänzen, so dass dieser Punkt nun wie folgt lautet:

           

            3.)            Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass                weiterhin weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen             im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die weniger als 7,50                 Euro getragen.

           

            In der Nr. 4 des Beschlusstenors ist nach dem Wort "Euro" der Satz wie             folgt zu ergänzen: "auch bei eventuellen Subunternehmen". Somit erhält   Nr. 4 folgende Fassung:

 

            4.)            Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen                            Vergabe Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne             7,50 Euro nicht unterschreiten. Bei Aufträgen, die über ein                                   Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die                               Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das                                 Unterschreiten eines Stundenlohns von 7.50 Euro auch bei                     eventuellen Subunternehmen ausgeschlossen ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dieser geänderte Antragsfassung abzulehnen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss der Antragsfassung zuzustimmen, wie sie im Sozialausschuss zur Annahme empfohlen wurde.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Es sprechen die Stadtverordneten Gottschaldt (Marburger Linke), Dr. Pötter (CDU), Metz (Marburger Linke), Stompfe (CDU), Severin (SPD), Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen) und Köster (Marburger Linke).

 

So dann lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über die von den Antragstellern geänderte Antragsfassung abstimmen. Diese Antragsfassung wird unterstützt durch die Stadtverordneten der Marburger Linken und durch vier Stadtverordnete der SPD.

 

So dann stellt der Stadtverordnetenvorsteher die vom Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich empfohlene Antragsfassung zur Abstimmung. Dieser Beschlusstext erhält die Zustimmung der Stadtverordneten der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion. Die Stadtverordneten der CDU und der MBL-Fraktion haben sich der Stimme enthalten. Somit hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss gefasst:

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in             der Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindlich für             Erwerbstätige auskömmliche Einkommen (z. B. Mindestlohn und /   oder Kombilohn) eingeführt werden.

 

2.         Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder             bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der             Stadt Löhne bezahlt werden, die diesen Kriterien nicht genügen.

 

3.         Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen             Vergabe Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen diese             Kriterien nicht unterschritten werden. Bei Aufträgen, die über ein             Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die             Ausschreibungsbedinungen so zu gestalten, dass das             Unterschreiten dieser Kriterien ausgeschlossen ist.

 

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