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Ratsinformation
23.02.2007 - 9.3 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Minde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den
Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis
90/Die Grünen). Der Antrag wurde im Sozialausschuss gegen den Willen der
antragstellenden Fraktion wie folgt geändert:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) möge
beschließen:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik
Deutschland allgemeinverbindlich für Erwerbstätige auskömmliche
Einkommen (z. B. Mindestlohn und / oder Kombilohn) eingeführt
werden.
2. Der
Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der
Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die diesen Kriterien nicht
genügen.
3. Der
Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge
nur an Firmen zu vergeben, bei denen diese Kriterien nicht unterschritten
werden. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren
vergeben werden, sind die Ausschreibungsbedinungen
so zu gestalten, dass das Unterschreiten dieser
Kriterien ausgeschlossen ist.
Die so
geänderte Antragsfassung wurde mehrheitlich im Sozialausschuss angenommen.
Der
ursprüngliche Antrag der Fraktion Marburger Linke wurde im Sozialausschuss
mehrheitlich abgelehnt. Aussprache wurde angemeldet.
Die
Vorlage ist auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichtet der
Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU).
Der
Stadtverordnete Köster hat im Haupt- und Finanzausschuss den Antrag wie folgt
abgeändert:
In
Nr. 3 des Beschlusstenors ist nach dem Wort "dass" ein
"weiterhin" zu ergänzen,
so dass dieser Punkt nun wie folgt lautet:
3.) Der
Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin
weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im
Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro
getragen.
In
der Nr. 4 des Beschlusstenors ist nach dem Wort "Euro" der Satz wie folgt
zu ergänzen: "auch bei eventuellen Subunternehmen". Somit erhält Nr. 4 folgende Fassung:
4.) Der
Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe
Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50
Euro nicht unterschreiten. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren
vergeben werden, sind die Ausschreibungsbedingungen
so zu gestalten, dass das Unterschreiten
eines Stundenlohns von 7.50 Euro auch bei eventuellen
Subunternehmen ausgeschlossen ist.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dieser
geänderte Antragsfassung abzulehnen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss der
Antragsfassung zuzustimmen, wie sie im Sozialausschuss zur Annahme empfohlen
wurde.
Der
Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Aussprache. Es sprechen die
Stadtverordneten Gottschaldt (Marburger Linke), Dr. Pötter (CDU), Metz
(Marburger Linke), Stompfe (CDU), Severin (SPD), Dr. Perabo (Bündnis 90/Die
Grünen) und Köster (Marburger Linke).
So dann
lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über die von den Antragstellern
geänderte Antragsfassung abstimmen. Diese Antragsfassung wird unterstützt durch
die Stadtverordneten der Marburger Linken und durch vier Stadtverordnete der
SPD.
So dann
stellt der Stadtverordnetenvorsteher die vom Sozialausschuss und Haupt- und
Finanzausschuss mehrheitlich empfohlene Antragsfassung zur Abstimmung. Dieser
Beschlusstext erhält die Zustimmung der Stadtverordneten der SPD, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion. Die Stadtverordneten der CDU und
der MBL-Fraktion haben sich der Stimme enthalten. Somit hat die
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss gefasst:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der
Bundesrepublik Deutschland allgemeinverbindlich für Erwerbstätige
auskömmliche Einkommen (z. B. Mindestlohn und / oder Kombilohn) eingeführt werden.
2. Der
Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei
der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt
Löhne bezahlt werden, die diesen Kriterien nicht genügen.
3. Der
Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe
Aufträge nur an Firmen zu vergeben, bei denen diese Kriterien
nicht unterschritten werden. Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren
vergeben werden, sind die Ausschreibungsbedinungen
so zu gestalten, dass das Unterschreiten
dieser Kriterien ausgeschlossen ist.
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