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Ratsinformation
28.09.2001 - 19 SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB);*Verka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete
Oppermann - CDU -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die beiden benachbarten Grundstücke
Barfüßerstr. 10 (Fl. 29, FlSt. 356/59) und Kugelgasse 21 (Fl. 29, FlSt. 354/57)
werden aus dem Treuhandvermögen der Stadt an die GeWoBau GmbH Marburg-Lahn zum
Kaufpreis von 290.053,- DM verkauft.
2. Die Veräußerung erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass die GeWoBau sich im Kaufvertrag verpflichtet, die Sanierung der
Gebäude umgehend durchzuführen und zum Ausbau von preisgebundenem Wohnraum in
größtmöglichem Umfang Wohnungsbaudarlehen (1. Förderweg) in Anspruch zu nehmen.
Zur Finanzierung der Sanierungskosten der beiden denkmalgeschützten
Fachwerkgebäude werden der GeWoBau als neuer Grundstückseigentümerin
Städtebauförderungsmittel zur Verfügung gestellt.
3. Die GeWoBau als neue
Grundstückseigentümerin verpflichtet sich, zur besseren Belüftung/Belichtung
des Blockinnenbereiches Barfüßerstr./Kugelgasse den hinteren Gebäudeflügel von
Barfüßerstr. 10 abzubauen. Die Kosten werden als Ordnungsmaßnahme ohne
Restwertentschädigung separat mit StBauF-Mitteln finanziert.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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