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Ratsinformation
28.09.2001 - 22.5 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Auftragsvergab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker - SPD -. Der Stadtverordnete Schüren - SPD - hat im Ausschuss den Antrag
gestellt, die Ziffer 3 des Antragstenors zu streichen. Dieser Antrag wurde
mehrheitlich angenommen. Ferner empfiehlt der Ausschuss der
Stadtverordnetenversammlung den so geänderten Antrag anzunehmen. Aussprache
wurde angemeldet.
Im
Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordnete Kolter - PDS/ML -, Dr. Weinach
- SPD -, Siewer - Bündnis 90/Die Grünen - und Rehlich - CDU -.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und PDS gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, über den Hessischen
Städtetag darauf hinzuwirken, dass der Hessische Landtag baldmöglichst ein
Hessisches Auftragsvergabegesetz beschließt, in dem folgende
Mindestbestimmungen festgelegt werden:
1. Öffentliche
Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige
Unternehmen vergeben werden.
2. Öffentliche
Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe
verpflichten, für ihre Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer bei der Ausführung
dieser Leistungen die jeweils in Hessen geltenden Tarifverträge anzuwenden und
dies auch bei ihren Nachunternehmen sicherstellen.
Entsprechende
Tariftreueerklärungen sind von allen Bietern als notwendige Erklärung für sich
selbst und weiterbeauftragte Dritte zu erlangen. Die Erklärung muss vom
Betriebs- bzw. Personalrat schriftlich bestätigt werden. Erklärungen von
Unternehmen, bei denen keine Betriebs- bzw. Personalvertretung besteht,
bedürfen der Bestätigung einer örtlichen Gliederung der zuständigen
Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband).
3. Die berufliche Erstausbildung ist bei der Auftragsvergabe als besonderes Bewertungskriterium zu berücksichtigen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen