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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.09.2001 - 22.5 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Auftragsvergab...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Der Stadtverordnete Schüren - SPD - hat im Ausschuss den Antrag gestellt, die Ziffer 3 des Antragstenors zu streichen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Ferner empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung den so geänderten Antrag anzunehmen. Aussprache wurde angemeldet.

 

Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordnete Kolter - PDS/ML -, Dr. Weinach - SPD -, Siewer - Bündnis 90/Die Grünen - und Rehlich - CDU -.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, über den Hessischen Städtetag darauf hinzuwirken, dass der Hessische Landtag baldmöglichst ein Hessisches Auftragsvergabegesetz beschließt, in dem folgende Mindestbestimmungen festgelegt werden:

 

1.            Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.

 

2.            Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, für ihre Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen die jeweils in Hessen geltenden Tarifverträge anzuwenden und dies auch bei ihren Nachunternehmen sicherstellen.

 

            Entsprechende Tariftreueerklärungen sind von allen Bietern als notwendige Erklärung für sich selbst und weiterbeauftragte Dritte zu erlangen. Die Erklärung muss vom Betriebs- bzw. Personalrat schriftlich bestätigt werden. Erklärungen von Unternehmen, bei denen keine Betriebs- bzw. Personalvertretung besteht, bedürfen der Bestätigung einer örtlichen Gliederung der zuständigen Tarifvertragspartei (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband).

 

3.         Die berufliche Erstausbildung ist bei der Auftragsvergabe als besonderes Bewertungskriterium zu berücksichtigen.

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