Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.02.2007 - 4.8 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Bettina Böt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wie viele Menschen aus arabisch stämmigen Ländern haben in den Jahren 2003 / 2004 / 2005 / 2006 ein Visa beantragt und bewilligt bekommen?

Sieht der Magistrat eine Tendenz seit der neuen Führung des Innenministeriums 2005 zu einem restriktiveren Vergabeverhalten?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Der erste Teil der Frage ist dahingehend zu beantworten, dass für die Beantragung und Erteilung des Visums nicht die Ausländerbehörde, sondern die Deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) in den jeweiligen Heimatländern zuständig sind.

In § 31 der Aufenthaltsverordnung vom 25.11.2004 ist geregelt, dass das Visum der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde bedarf, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll oder eine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist. Die Daten der Ausländerin/des Ausländers werden an die Sicherheitsbehörden übermittelt.

 

Meiner Ausländerbehörde liegen keine statistischen Erhebungen zu erteilten Visa vor. Es bestehen daher keine Möglichkeiten, solche statistischen Angaben zu ermitteln.

Bestand eine Beteilung der Ausländerbehörde der Stadt Marburg in diesem Visumsverfahren und ist die Person nach Visumserteilung nach Marburg eingereist, wird eine Aufenthaltserlaubnis, entsprechend des beabsichtigten Aufenthaltszwecks und den gesetzlichen Bestimmungen, erteilt.

 

Zum zweiten Teil der Frage ist zu berichten, dass von Seiten des Bundesministeriums des Innern keine restriktiven Erlasse zur Gesetzesausführung ergangen sind. Das Zuwanderungsgesetz einschließlich des Aufenthaltsgesetzes vom 30.07.2004, trat bereits zum 01.01.2005 in Kraft.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen