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Ratsinformation
23.02.2007 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sabine Pist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Inwieweit
ist durch die kommunale Abfallentsorgung der besonders überwachungsbedürftigen
Abfälle gesichert, dass alle Marburger Apotheken Altmedikamente entgegennehmen
und die weitere Entsorgung gesichert verläuft und dass die Marburger Kliniken
über überprüfbare Entsorgungen aller derartiger entstehender Abfälle verfügen?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Für die
Überwachung der Entsorgung von Altmedikamenten ist das Staatliche Umweltamt
beim Regierungspräsidium Gießen zuständig. Dementsprechend obliegt die
Kontrolle und Überwachung der Stoffströme dem RP. Die kommunale
Entsorgungsorganisation ist in diesem Verfahren rechtlich nicht eingebunden und
besitzt keine originäre Zuständigkeit.
Für die
Entsorgung von Altmedikamenten besteht seit 1997 im Landkreis
Marburg-Biedenkopf in Abstimmung mit dem Betrieb für Abfallwirtschaft (BefA)
jedoch für die Apotheken ein Rücknahmesystem durch die von der pharmazeutischen
Industrie finanzierte Branchenlösung Vfw-REMEDICA.
Diese
stellt den Apotheken kostenlos Sammelbehältnisse zur Verfügung, übernimmt die
Medikamentenabfälle an der Entsorgungsstelle (Apotheke) und führt diese
Altmedikamente der thermischen Beseitigung in dafür speziell genehmigten
Anlagen zu.
Für
darüber hinaus anfallende medizinische Abfälle in Kliniken, wie z.B. Infektiöse
Abfälle, Spritzen, Skalpelle etc., haben die Kliniken die spezielle Entsorgung
sicherzustellen (beispielsweise Entsorgung über die Hessische Industrie- und
Sondermüllverwertung (HIM)) und gegenüber dem RP nachzuweisen
(Entsorgungsnachweise, Übernahmescheine).
- selbst zuständig
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