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Ratsinformation
23.02.2007 - 4.26 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.26
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
werden Väter dabei unterstützt, dass sie Elternzeit in Anspruch nehmen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Für
die zum 1.1.2007 familienpolitisch neu geregelten Instrumente Elterngeld und
Elternzeit ist hinsichtlich der allgemeinen Information der Öffentlichkeit
grundsätzlich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
verantwortlich. Zuständige Behörden für die Durchführung des Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetzes sind in Hessen die Landesämter für Versorgung und
Soziales, denen insoweit ebenso die Verantwortung der Information und
Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Elterngeld und Elternzeit zukommt.
Sollte
der Fragesteller speziell die Rolle der Stadt Marburg als Arbeitgeber gemeint
haben, so werden hier selbstverständlich die Mütter und Väter über die
gesetzlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit und Elterngeld
beraten, sofern sie dies wünschen. Dabei sind der Magistrat und die für
Personal Verantwortlichen gegenüber dem Wunsch von Vätern nach stärkerer
Familienorientierung sehr aufgeschlossen. Der Magistrat begrüßt und unterstützt
es daher, wenn Väter ihre Arbeitszeit zugunsten von Kinderbetreuung reduzieren
oder sich hierfür im Rahmen der Elternzeit beurlauben lassen. Dabei wird den
jeweiligen Bedürfnissen der Väter - und im Rahmen der Gleichbehandlung
natürlich auch der Mütter - für individuelle Arbeitszeitgestaltung so weit wie
mit den dienstlichen Notwendigkeiten vereinbar Rechnung getragen. Auch wurden
vor diesem Hintergrund bereits Telearbeitsplätze eingerichtet, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Auf
der Grundlage des bereits genannten neuen Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes hat in den sechs Wochen seiner Geltung bereits ein bei der
Stadt Marburg beschäftigter Vater Elternzeit für die Dauer von 2 Monaten
beantragt, um dadurch die längere Bezugsdauer von Elterngeld beanspruchen zu
können. Der Magistrat hofft daher, dass mit diesem neuen familienpolitischen
Instrument deutlich mehr Väter Elternzeit in Anspruch nehmen werden, als dies
in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
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