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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.02.2007 - 4.30 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Florian Sau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Warum müssen Bürger für das Anliefern und Abgeben eines mit Tapetenresten gefüllten Sackes Am Krekel pro Stück Euro 3,30 bezahlen?

Liegt bei solch hohem Preis nicht auf der Hand, dass der Abfall in der Landschaft entsorgt wird?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Die Anlieferung von Restmüll ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Entweder zahlen die Bürgerinnen und Bürger dies durch die Müllgebühren oder durch ein Entgelt für Abfälle, die nicht über das Abholsystem entsorgt werden.

 

Die Gebühr setzt sich aus den Entsorgungskosten und den Sammlungs- und Transportkosten zusammen. Der größte Teil mit ca. 2/3 der Kosten fallen auf die Entsorgungskosten, im Wesentlichen für den Rest- und Sperrmüll an den Landkreis und ein Teil an die MEG für die Verwertung des Bioabfalls.

 

Grundsätzlich können die genannten Tapetenreste über die veranlagte Restmülltonne entsorgt werden. Für darüber hinausgehendes Restmüllvolumen bietet die Abfallsatzung die Möglichkeit, entweder einen Restmüllsack zu erwerben, der bei der Restmüllsammlung mit abgeholt wird oder Restmüllmengen am Lagerplatz „Am Krekel" anzuliefern.

 

Da es sich bei dem in der Frage genannten Abfall um zusätzlichen zu den haushaltsüblichen Mengen anfallenden Restmüll handelt, der nicht in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist, muss dieser entsprechend durch die Verursacher separat bezahlt werden.

 

Die Realität zeigt, dass die Annahme grundsätzlich nicht richtig ist, dass die Kostenerstattung der anfallenden Entsorgungsgebühren durch die „Abfallerzeuger" grundsätzlich dazu führt, dass Abfälle in der Landschaft wild abgelagert werden. Nur eine im Verhältnis zu allen Bürgerinnen und Bürgern äußerst geringe Anzahl von Personen entsorgt Abfälle illegal in der Natur.

 

Darüber hinaus würde dies Verständnis dazu führen, dass die komplette gebührenfinanzierte Abfallorganisation umgangen würde. Dies ist aber im Alltag gerade nicht der Fall. Es muss auch hier der Grundsatz gelten, dass privat veranlasste Kosten nicht sozialisiert werden.

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