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Ratsinformation
20.03.2007 - 5 Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrzeuge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 20.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Vorsitzende des Ausschusses ruft die Anträge VO/1129/2007 und VO/1148/2007
gemeinsam auf.
Inhaltlich
begründen die Stadtverordneten Schaffner und Dr. Musket die Anträge – zu dem
Antrag VO/1148/2007 wird zu Punkt 2 ergänzt: „Die dabei entstehenden Kosten
sind transparent zu machen“.
Es wird
vorgeschlagen beide Anträge zu einem gemeinsamen Antrag umzuformulieren. Der
Antrag erhält folgende Textfassung:
1.
Der
Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt zu berichten, wie viel Fahrzeuge
der Stadt Marburg, einschließlich der Tochtergesellschaften, auf alternative
Energiequellen (Erdgas, Rapsöl etc.) bereits umgerüstet worden sind und welchen
prozentualen Anteil dies entspricht.
2.
Der
Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, bis wann
der restliche Fuhrpark, unter Berücksichtung der neuen EU-Richtlinien,
schnellstmöglich umgerüstet werden kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Der Magistrat wird
beauftragt insbesondere:
(1) zu berichten, welche Fahrzeugtypen
als Dienstwagen genutzt werden und welchen CO2 - Ausstoß diese
haben;
(2) umgehend den Umfang der Nutzung von
car-sharing Angeboten zu erweitern und zu berichten, welche Fahrzeugtypen mit
welchem CO2 - Gehalt zum Einsatz kommen - die dabei entstehenden
Kosten sind transparent zu machen;
(3) bei der unabdingbaren Neuanschaffung
von dienstlichen Kraftfahrzeugen (PKW, Bus, LKW) vorab der
Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben, welches Fahrzeug erworben werden
soll und mit welcher CO2-Klassifizierung. Hierbei ist Fahrzeugen
mit Hybridantrieb oder
alternativen Kraftstoffen wie Rapsöl, Bioethanol, Erdgas der Vorzug zu geben;
(4) zu prüfen und binnen 2 Monaten zu
berichten, inwieweit vorhandene Dienstfahrzeuge gegen schadstoffärmere
Fahrzeuge ausgetauscht oder umgerüstet werden können;
(5) auf die städtischen
Tochterunternehmen einzuwirken, die Punkte (1) - (4) entsprechend in ihren
Unternehmen umzusetzen und der Stadt
vierteljährlich hierüber zu berichten;
(6) auf von der Stadt maßgeblich
geförderte freie Träger, Vereine, Institutionen und Einrichtungen einzuwirken,
ebenfalls schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen.
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