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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.09.2001 - 10 Übernahme einer Bürgschaft von 5 Mio D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

            Zur Zwischenfinanzierung im Treuhandvermögen für das städtebauliche Entwicklungsgebiet Hasenkopf übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO für die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG als Entwicklungsträger und Treuhänder eine Ausfallbürgschaft bis zur Höhe von 5 Mio DM für alle Ansprüche, die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung von Krediten gegen die SEG als Treuhänder der Stadt Marburg für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf und ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch zustehen werden.

           

Die Bürgschaft ist begrenzt auf die Entwicklungsmaßnahme.

 

Gläubiger und Kreditkonditionen werden von der SEG als Treuhänder der Stadt Marburg für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf je nach Notwendigkeit und Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart.

 

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