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Ratsinformation
28.09.2001 - 10 Übernahme einer Bürgschaft von 5 Mio D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur
Zwischenfinanzierung im Treuhandvermögen für das städtebauliche Entwicklungsgebiet
Hasenkopf übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff.
15 HGO für die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG als Entwicklungsträger und
Treuhänder eine Ausfallbürgschaft bis zur Höhe von 5 Mio DM für alle Ansprüche,
die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung von Krediten gegen die
SEG als Treuhänder der Stadt Marburg für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf und
ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch zustehen werden.
Die Bürgschaft ist begrenzt auf die
Entwicklungsmaßnahme.
Gläubiger und Kreditkonditionen werden von der SEG
als Treuhänder der Stadt Marburg für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf je nach
Notwendigkeit und Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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