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Ratsinformation
30.03.2007 - 8.9 Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrzeuge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zusammen
mit dieser Vorlage wird aufgerufen der Tagesordnungspunkt 8.18 Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD betr. Fahrzeuge.
Beide
Vorlagen sind im Umweltausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss beraten
worden. Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr.
Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Die Anträge sind im Umweltausschuss zu einem
gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zusammengefasst worden, der nunmehr wie
folgt lautet:
1. Der
Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt zu berichten, wie viel Fahrzeuge
der Stadt Marburg, einschließlich der Tochtergesellschaften, auf alternative
Energiequellen (Erdgas, Rapsöl etc.) bereits umgerüstet worden sind und welchen
prozentualen Anteil dies entspricht.
2. Der
Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, bis wann
der restliche Fuhrpark, unter Berücksichtung der neuen EU-Richtlinien, schnellstmöglich
umgerüstet werden kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Der Magistrat wird
beauftragt insbesondere:
3. zu
berichten, welche Fahrzeugtypen als Dienstwagen genutzt werden und welchen CO2
- Ausstoß diese haben;
4. umgehend
den Umfang der Nutzung von car-sharing Angeboten zu erweitern und zu berichten,
welche Fahrzeugtypen mit welchem CO2 - Gehalt zum Einsatz kommen -
die dabei entstehenden Kosten sind transparent zu machen;
5. bei
der unabdingbaren Neuanschaffung von dienstlichen Kraftfahrzeugen (PKW, Bus,
LKW) vorab der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben, welches Fahrzeug
erworben werden soll und mit welcher CO2-Klassifizierung. Hierbei
ist Fahrzeugen mit Hybridantrieb
oder alternativen Kraftstoffen wie Rapsöl, Bioethanol, Erdgas der Vorzug zu
geben;
6. zu
prüfen und binnen 2 Monaten zu berichten, inwieweit vorhandene Dienstfahrzeuge
gegen schadstoffärmere Fahrzeuge ausgetauscht oder umgerüstet werden können;
7. auf
die städtischen Tochterunternehmen einzuwirken, die Punkte 3 - 6 entsprechend
in ihren Unternehmen umzusetzen und der Stadt vierteljährlich hierüber zu berichten;
8. auf
von der Stadt maßgeblich geförderte freie Träger, Vereine, Institutionen und
Einrichtungen einzuwirken, ebenfalls schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen.
Der
Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die
Zustimmung zu dem so geänderten Antrag.
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat in gleicher Weise votiert wie
der Umweltausschuss.
Allen
Stadtverordneten liegt der geänderte Antragstext als Tischvorlage vor. Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt somit über die geänderte Vorlage abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der
Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt zu berichten, wie viel Fahrzeuge
der Stadt Marburg, einschließlich der Tochtergesellschaften, auf alternative
Energiequellen (Erdgas, Rapsöl etc.) bereits umgerüstet worden sind und welchen
prozentualen Anteil dies entspricht.
2. Der
Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, bis wann
der restliche Fuhrpark, unter Berücksichtung der neuen EU-Richtlinien,
schnellstmöglich umgerüstet werden kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Der Magistrat wird
beauftragt insbesondere:
3. zu
berichten, welche Fahrzeugtypen als Dienstwagen genutzt werden und welchen CO2
- Ausstoß diese haben;
4. umgehend
den Umfang der Nutzung von car-sharing Angeboten zu erweitern und zu berichten,
welche Fahrzeugtypen mit welchem CO2 - Gehalt zum Einsatz kommen -
die dabei entstehenden Kosten sind transparent zu machen;
5. bei
der unabdingbaren Neuanschaffung von dienstlichen Kraftfahrzeugen (PKW, Bus,
LKW) vorab der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben, welches Fahrzeug
erworben werden soll und mit welcher CO2-Klassifizierung. Hierbei
ist Fahrzeugen mit Hybridantrieb
oder alternativen Kraftstoffen wie Rapsöl, Bioethanol, Erdgas der Vorzug zu
geben;
6. zu
prüfen und binnen 2 Monaten zu berichten, inwieweit vorhandene Dienstfahrzeuge
gegen schadstoffärmere Fahrzeuge ausgetauscht oder umgerüstet werden können;
7. auf
die städtischen Tochterunternehmen einzuwirken, die Punkte 3 - 6 entsprechend
in ihren Unternehmen umzusetzen und der Stadt vierteljährlich hierüber zu berichten;
8. auf
von der Stadt maßgeblich geförderte freie Träger, Vereine, Institutionen und
Einrichtungen einzuwirken, ebenfalls schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen.
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