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Ratsinformation
27.03.2007 - 4.5 Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrzeuge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 27.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist darauf hin,
dass dieser Antrag im Umweltausschuss mit dem Antrag von B90/Die Grünen/SPD
betr. Fahrzeuge zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zusammengefasst
worden ist und nunmehr wie folgt lautet:
1. Der
Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt, zu berichten, wie viele Fahrzeuge
der Stadt Marburg einschließlich der Tochtergesellschaften auf alternative
Energiequellen (Erdgas, Rapsöl etc.) bereits umgerüstet worden sind und welchen
prozentualen Anteil dies entspricht.
2. Der
Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das aufzeigt, bis wann
der restliche Fuhrpark unter Berücksichtung der neuen EU-Richtlinien
schnellstmöglich umgerüstet werden kann und welche Kosten damit verbunden sind.
Der Magistrat wird
beauftragt, insbesondere
3. zu
berichten, welche Fahrzeugtypen als Dienstwagen genutzt werden und welchen CO
2-Ausstoß diese haben;
4. umgehend
den Umfang der Nutzung von car-sharing-Angeboten zu erweitern und zu berichten,
welche Fahrzeugtypen mit welchem CO 2-Gehalt zum Einsatz kommen – die dabei
entstehenden Kosten sind transparent zu machen;
5. bei
der unabdingbaren Neuanschaffung von dienstlichen Kraftfahrzeugen (PKW, Bus,
LKW) vorab der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben, welches Fahrzeug
erworben werden soll und mit welcher CO-2-Klassifizierung. Hierbei ist
Fahrzeugen mit Hybridantrieb oder alternativen Kraftstoffen wie Rapsöl,
Bioethanol, Erdgas der Vorzug zu geben;
6. zu
prüfen und binnen 2 Monaten zu berichten, inwieweit vorhandene Dienstfahrzeuge
gegen schadstoffärmere Fahrzeuge ausgetauscht oder umgerüstet werden können;
7. auf
die städtischen Tochterunternehmen einzuwirken, die Punkte 3 - 6 entsprechend
in ihren Unternehmen umzusetzen und der Stadt vierteljährlich hierüber zu
berichten;
8. auf
von der Stadt maßgeblich geförderte freie Träger, Vereine, Institutionen und
Einrichtungen einzuwirken, ebenfalls schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen.
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