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Ratsinformation
21.03.2007 - 8 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Umset...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 21.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Fr.
Gottschaldt spricht für die Antrag stellende Fraktion. Oberbürgermeister Hr.
Vaupel spricht für den Magistrat. Eine Kopie der Stellungnahme des Magistrats
ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der
Antrag wird danach im Ausschuss diskutiert. Es wird vorgeschlagen, die Vorlage
in einen Berichtsantrag an den Magistrat zu ändern:
1. Der
Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung (STVV) zu berichten,
wie die Anordnung des Hessischen Innenministers vom 28.11.2006 so umgesetzt
wird, damit die Spielräume der Anordnung zu Gunsten der Antrag stellenden
Personen ausgenutzt werden.
2. Der
Magistrat wird gebeten, der STVV zu berichten, wie auf das Regierungspräsidium
in Gießen eingewirkt wird, damit die Unterlagen von Personen, die von der
Bleiberechtsregelung betroffen sein können, unverzüglich und vollständig an die
Ausländerbehörde der Stadt Marburg übermittelt werden.
3. Der
Magistrat wird gebeten, der STVV zu berichten, ob für Personen, die von der
Bleiberechtsregelung betroffen sein können, die Kosten für die Ausstellung von
Reisepässen oder deren Ersatzdokumente übernommen werden.
4. Der
Magistrat wird gebeten, der STVV zu berichten, wie mit den dem Magistrat zur Verfügung stehenden
Mitteln die Arbeitgeber (in) der Stadt über die Auswirkungen der Anordnung des
Hessischen Innenministers informiert werden, damit die Arbeitsplatzsuche der
von der Bleiberechtsregelung Betroffenen nicht unnötig erschwert wird und wie
die Zusammenarbeit mit dem Kreisjobcenter des Landkreises hierbei erfolgt.
5. Der
Magistrat wird gebeten, der STVV in geeigneter Form über die Statistik nach
Nr. 11 der Anordnung des Hessischen Innenministers vom 28.11.2006 ab dem 01.
April 2007 zu berichten.
Der
Bericht des Magistrats soll dem Protokoll der STVV beigefügt werden.
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