Seiteninhalt
Ratsinformation
30.03.2007 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Am
24.11.2006 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Nichtraucher durch ein
Rauchverbot in öffentlichen städtischen EInrichtungen zu schützen. Wie und wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Nach der
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Ende November letzten
Jahres hat der Oberbürgermeister die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage
der im Stadtverordnetenbeschluss erwähnten Regelung beim Landkreis
Marburg-Biedenkopf einen Regelungsentwurf für die Stadt Marburg zu erarbeiten.
Dieser Entwurf wurde den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses zur
Stellungnahme zugeleitet. Aus diesem Gremium kamen sowohl positive wie auch
negative Rückmeldungen. Insbesondere der Personalrat, der ebenfalls im
Arbeitsschutzausschuss vertreten ist, meldete Bedenken an, da ihm die
vorgeschlagenen Regelungsinhalte zu restriktiv seien.
Da es bei
einer solchen grundlegenden, alle Beschäftigten betreffenden Angelegenheiten
wichtig ist, eine Regelung im Konsens mit der Personalvertretung zu treffen,
wurde davon abgesehen, eine einseitige Dienstanweisung des Oberbürgermeisters
zu erlassen und der Personalrat um seine Mitarbeit im Sinne einer gemeinsam
abzuschließenden Dienstvereinbarung gebeten. Auch wurde mit Unterstützung der
Betriebsärztin die "Dienstvereinbarung Rauchfreie Universität"
zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem dortigen Personalrat
als weitere Gesprächsgrundlage herangezogen. Sobald also eine entsprechende
Dienstvereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat abgeschlossen ist,
wird diese auch den städtischen Gremien zur Kenntnis gegeben.
Unabhängig
von den geschilderten Bestrebungen zur Sicherstellung eines umfassenden
Nichtraucherschutzes bei der Universitätsstadt Marburg sind auf Länder- und
Bundesebene politische Aktivitäten mit dem Ziel gesetzlicher Regelungen im
Gange. Hier zeichnet sich ab, dass die Bundesländer weitgehend einheitliche
Regelungen erlassen werden, die neben dem noch umstrittenen Rauchverbot in
allen öffentlichen Gebäuden beinhalten werden. Eine solche Regelung soll in
Hessen noch vor der Sommerpause Gesetzeskraft erlangen. Inwieweit dann
überhaupt noch Raum für eigenständige örtliche Lösungen besteht, bleibt
insoweit abzuwarten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen