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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.03.2007 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Hec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Am 24.11.2006 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Nichtraucher durch ein Rauchverbot in öffentlichen städtischen EInrichtungen zu schützen. Wie und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Ende November letzten Jahres hat der Oberbürgermeister die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der im Stadtverordnetenbeschluss erwähnten Regelung beim Landkreis Marburg-Biedenkopf einen Regelungsentwurf für die Stadt Marburg zu erarbeiten. Dieser Entwurf wurde den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses zur Stellungnahme zugeleitet. Aus diesem Gremium kamen sowohl positive wie auch negative Rückmeldungen. Insbesondere der Personalrat, der ebenfalls im Arbeitsschutzausschuss vertreten ist, meldete Bedenken an, da ihm die vorgeschlagenen Regelungsinhalte zu restriktiv seien.

 

Da es bei einer solchen grundlegenden, alle Beschäftigten betreffenden Angelegenheiten wichtig ist, eine Regelung im Konsens mit der Personalvertretung zu treffen, wurde davon abgesehen, eine einseitige Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zu erlassen und der Personalrat um seine Mitarbeit im Sinne einer gemeinsam abzuschließenden Dienstvereinbarung gebeten. Auch wurde mit Unterstützung der Betriebsärztin die "Dienstvereinbarung Rauchfreie Universität" zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem dortigen Personalrat als weitere Gesprächsgrundlage herangezogen. Sobald also eine entsprechende Dienstvereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat abgeschlossen ist, wird diese auch den städtischen Gremien zur Kenntnis gegeben.

 

Unabhängig von den geschilderten Bestrebungen zur Sicherstellung eines umfassenden Nichtraucherschutzes bei der Universitätsstadt Marburg sind auf Länder- und Bundesebene politische Aktivitäten mit dem Ziel gesetzlicher Regelungen im Gange. Hier zeichnet sich ab, dass die Bundesländer weitgehend einheitliche Regelungen erlassen werden, die neben dem noch umstrittenen Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden beinhalten werden. Eine solche Regelung soll in Hessen noch vor der Sommerpause Gesetzeskraft erlangen. Inwieweit dann überhaupt noch Raum für eigenständige örtliche Lösungen besteht, bleibt insoweit abzuwarten.

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