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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.03.2007 - 4.25 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Trifft es zu, dass der Magistrat das bisherige Logo bzw. die bisherigen Logos der Stadt durch ein neues Logo ersetzen will und warum?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

In den zurückliegenden Jahren war festzustellen, dass sich die Universitätsstadt Marburg nach außen und innen in einem zum Teil uneinheitlichen Erscheinungsbild präsentiert.

 

 

Neben dem offiziellen Stadtwappen (siehe Abbildung rechts)

auf den allgemeinen Kopfbögen wurde auf verschiedenen Vordrucken,

Schriftstücken, Umschlägen, Broschüren, etc. auch eine neuere

modernere Form des Marburg-Reiters verwendet.

 

Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren vermehrt auch der blaue Marburg-Schriftzug, wie hier zu sehen, auf Schriftstücken, Broschüren, etc. genutzt.

 

 

 

 

 

 

 

Um die Stadt zukünftig in einem einheitlichen Erscheinungsbild erscheinen zu lassen, hat der Oberbürgermeister entschieden, dass für alle neu zu erstellenden Broschüren, Drucksachen, Hinweisschilder, Visitenkarten, etc., die von der Verwaltung heraus gegeben werden, und bei denen als graphisches Gestaltungsmerkmal ein städtisches Logo eingefügt oder angebracht werden soll, die modernere Form des Marburg-Reiters, wie hier abgebildet, zu verwenden ist.

 

 

 

 

Dabei handelt es sich nicht um ein neues Logo, sondern um die Vorgabe, dass die Stadt nach außen und innen in einem einheitlichen Erscheinungsbild auftritt (Corporate Design). Eine Arbeitsgruppe hat konkrete Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet, die auch eine Reduktion der Kosten bringen soll.

 

Zum einheitlichen Erscheinungsbild gehört auch:

 

 

Es heißt  "Universitätsstadt Marburg", und

 

"studier mal Marburg" bleibt als Logo erhalten.

 

Zwei Zusatzfragen der Stadtverordneten Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

Anmerkungen: Der Oberbürgermeister sagt zu, dass der Text des entsprechenden Mitteilungsblattes des Magistrats auch den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben wird. Das Mitteilungsblatt soll der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.

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