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Ratsinformation
30.03.2007 - 3.1 Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Baue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Bau- u. Planungsauss.
- Federführend:
- 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer
(SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Da nach der Geschäftsordnung die
erforderliche Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Ausschusses nicht
erreicht ist, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, über diese Vorlage
zu entscheiden. Aussprache wurde in der Sitzung des Ältestenrates angemeldet.
Im Rahmen
der Beratung sprechen der Stadtverordnete Lohse (CDU), Bürgermeister Dr. Kahle,
die Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL), Markus (Bündnis 90/Die Grünen), erneut
Bürgermeister Dr. Kahle sowie die Stadtverordneten Stompfe (CDU) und Dr.
Uchtmann (MBL).
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen, MBL und FDP, gegen die Stimmen der CDU und teilweise der Marburger
Linken folgenden Beschluss:
Die
Stadt Marburg veräußert an Herrn Dr. Roland Moll, wohnhaft Bauerbach,
Hopfengarten 16 in 35043 Marburg, das Grundstück
Gemarkung
Bauerbach, Flur 1, Flurstück 266/3 = 759 qm.
Darüber
hinaus erwirbt Herr Dr. Moll eine ideelle Hälfte des als private
Erschließungsfläche vorgesehenen Grundstückes Nr. 266/2 = 60 qm.
Der
Gesamtverkaufspreis beträgt pauschal 75.250,-- €.
Vertraglich
wird geregelt, dass die Bebauung des Grundstückes innerhalb von drei Jahren zu
erfolgen hat. Eine Weiterveräußerung des unbebauten Grundstückes wird ausgeschlossen.
Die
Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Erwerber.
Der
Verkaufserlös ist bei Haushaltsstelle 2.8800.340000 zu vereinnahmen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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