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Ratsinformation
27.04.2007 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Die
CDU-Fraktion legt einen dringlichen Antrag zum Thema: Missstände in der
Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der Marburger Service GmbH vor
(Vorlage Nr. VO/1321/2007).
Die
Dringlichkeit wird begründet durch den Stadtverordneten Stompfe (CDU). Für den
Magistrat spricht Stadträtin Dr. Weinbach. Gegen die Dringlichkeit spricht der
Stadtverordneten Becker (SPD). In der anschließenden Abstimmung unterstützen
die Fraktion der CDU, FDP, MBL und Marburger Linken die Dringlichkeit. Damit
ist die von der hessischen Gemeindeordnung geforderte 2/3 Mehrheit des Hauses
jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen
werden.
Die
CDU-Fraktion beantragt die Behandlung des Antrages im üblichen
Geschäftsordnungsverfahren. Der Antrag liegt dieser Niederschrift als Anlage
bei.
Nach der
Beratung über die Dringlichkeit des Antrages der CDU-Fraktion beantragt der
Stadtverordneten Göttling (Bündnis 90/Die Grünen) die Einberufung des
Ältestenrates, um über den Wortbeitrag des Stadtverordneten Stompfe (CDU) zu
beraten.
Der
Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung um 17:28 Uhr und beruft den Ältestenrat ein.
Nach
Fortsetzung der Sitzung um 18:05 Uhr berichtet der Stadtverordnetenvorsteher
aus dem Ältestenrat. Er bezieht sich auf den § 73 der Hessischen
Gemeindeordnung, wo nach Personalangelegenheiten ausschließlich in die
Zuständigkeit des Magistrats fallen und in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten
sind. Das Personal steht unter einem besonderen Schutz und darf nicht
Gegenstand einer öffentlichen Debatte in der Stadtverordnetensammlung sein.
Aussagen zur Qualifikation des Personals oder Diskreditierungen können daher
nicht geduldet werden. Der Stadtverordnetenvorsteher kündigt an, künftig
stärker drauf zu achten, dass die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung
beachtet und eingehalten werden.
Zur
weiteren Abhandlung der Tagesordnung gibt der Stadtverordnetenvorsteher die von
den Ausschüssen empfohlenen Veränderungen der Tagesordnung und die Aussprachen
bekannt.
Die
Stadtverordneten Dr. Baumann, Vorsitzende des Umweltausschusses, weist
daraufhin, dass der Tagesordnungspunkt 10.13 "Antrag der MBL-Fraktion
betr. Errichtung einer Biogasanlage" noch im Umweltausschuss beraten
werden sollte. Der Antrag ist nach Einladung des Ausschusses noch vorgelegt
worden. Allerdings hat der Ausschuss die Vorlage nicht mehr behandelt. Die
Stadtverordnete Dr. Baumann beantragt daher die Verweisung des Antrages an den
Umweltausschuss. Die Antragsteller sind damit einverstanden.
Die
Stadtverordnetenversammlung stellt die Vorlage insofern zurück.
Weitere
Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen. Die Tagesordnung
gilt somit in der geänderten Fassung als genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen