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Ratsinformation
27.04.2007 - 8 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneten Pfalz
(CDU). Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit
§ 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH
(GeWoBau) bis zur Höhe von 91.000 €.
Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der
Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2006.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine
Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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