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Ratsinformation
01.06.2007 - 13.13 Antrag der CDU-Fraktion betr. Jugendschutz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 01.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den
Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordneten Dr. Perabo (Bündnis
90/Die Grünen). Der Antragstext wurde im Sozialausschuss auf folgende Fassung
abgeändert:
1. Der
Magistrat der Stadt Marburg soll darüber berichten,
-
wie das Ordnungsamt Schwerpunktprüfungen in einschlägigen Betrieben, Gastronomien und Tankstellen -inkl. Umfeld-
durch-
führt, um zu prüfen, wie konsequent die
Einhaltung des Jugend-
schutzgesetzes umgesetzt wird;
-
wie das Ordnungsamt in den Gastronomien überprüft, ob und wie
viel nichtalkoholische Getränke
günstiger sind als alkoholische;
-
welche Präventionsmaßnahmen für einen kontrollierten Umgang
mit Alkohol durch die Jugendhilfe
erfolgen und ob an eine Aus-
weitung dieser Maßnahmen gedacht ist.
2. Der
Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert,
-
ein Konzept zur Erhöhung der städtischen Bußgelder bei Zu-
widerhandlungen gegen das Abgabeverbot
von Alkoholika an
Jugendliche gemäß dem
Jugendschutzgesetz zu entwickeln,
das auch vorsieht, die Bußgelder
gezielt für präventive Maßnah-
men einzusetzen;
-
alle Marburger Gastronomiebetreiber und die Vereine, die Feste veranstalten, für eine
Selbstverpflichtung zu gewinnen, Angebote
in der Art von 1-Euro-Parties,
"Flatratesaufen", allyoucandrink- Parties u.ä. zu unterlassen, um
Alkoholexzessen vor allem von
Jugendlichen entgegen zu wirken.
Die so
geänderte Antragsfassung empfiehlt der Sozialausschuss zur Annahme.
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich dem Votum des Sozialausschusses
angeschlossen und empfiehlt ebenfalls die Annahme des geänderten Antragstextes.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der
Magistrat der Stadt Marburg soll darüber berichten,
-
wie das Ordnungsamt Schwerpunktprüfungen in einschlägigen Betrieben, Gastronomien und
Tankstellen -inkl. Umfeld- durch-
führt, um zu prüfen, wie konsequent die
Einhaltung des Jugend-
schutzgesetzes umgesetzt wird;
-
wie das Ordnungsamt in den Gastronomien überprüft, ob und wie
viel nichtalkoholische Getränke
günstiger sind als alkoholische;
-
welche Präventionsmaßnahmen für einen kontrollierten Umgang
mit Alkohol durch die Jugendhilfe
erfolgen und ob an eine Aus-
weitung dieser Maßnahmen gedacht ist.
2. Der
Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert,
-
ein Konzept zur Erhöhung der städtischen Bußgelder bei Zu-
widerhandlungen gegen das Abgabeverbot
von Alkoholika an
Jugendliche gemäß dem
Jugendschutzgesetz zu entwickeln,
das auch vorsieht, die Bußgelder
gezielt für präventive Maßnah-
men einzusetzen;
-
alle Marburger Gastronomiebetreiber und die Vereine, die Feste veranstalten, für eine Selbstverpflichtung zu gewinnen,
Angebote
in der Art von 1-Euro-Parties,
"Flatratesaufen", allyoucandrink- Parties u.ä. zu unterlassen, um
Alkoholexzessen vor allem von
Jugendlichen entgegen zu wirken.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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