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Ratsinformation
27.04.2007 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann
der Magistrat in seinem Zuständigkeitsbereich dazu beitragen, dass Höflichkeit
und Rücksichtnahme gegenüber den in Marburg vertretenen Glaubens-gemeinschaften
gewahrt wird, indem auf störend-lärmende Veranstaltungen an Feiertagen
verzichtet und vor allem Werburg für menschenverachtende Geschäfte (Bordell)
unterlassen wird?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Für den
Magistrat sind Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber den in Marburg
vertretenen Glaubensgemeinschaften eine Selbstverständlichkeit. Die Bewertung
der Motorsport-Veranstaltung im Rahmen der ordnungsrechtlichen Genehmigung
erfolgte nach Recht und Gesetz. Dabei wurden ausdrücklich die potenziell
betroffenen Einrichtungen im Vorfeld dieser Veranstaltung informiert und
befragt.
Hinsichtlich
der bei solchen Veranstaltungen ggf. vorgenommenen Werbemaßnahmen von Dritten
obliegt es schon aus Gründen der Seriosität der Veranstaltung dem Veranstalter
selbst, diese zu dulden oder auch zu unterbinden. Aufgrund der Vielzahl von
Veranstaltungen kann es letztlich nicht Aufgabe der Stadt sein, das Verteilen
von Werbebroschüren - von wem und wofür auch immer - zu kontrollieren.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Metz (Marburger Linke), Sell (SPD) und Pfalz (CDU) werden
ebenfalls durch den Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen