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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.04.2007 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kann der Magistrat in seinem Zuständigkeitsbereich dazu beitragen, dass Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber den in Marburg vertretenen Glaubens-gemeinschaften gewahrt wird, indem auf störend-lärmende Veranstaltungen an Feiertagen verzichtet und vor allem Werburg für menschenverachtende Geschäfte (Bordell) unterlassen wird?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Für den Magistrat sind Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber den in Marburg vertretenen Glaubensgemeinschaften eine Selbstverständlichkeit. Die Bewertung der Motorsport-Veranstaltung im Rahmen der ordnungsrechtlichen Genehmigung erfolgte nach Recht und Gesetz. Dabei wurden ausdrücklich die potenziell betroffenen Einrichtungen im Vorfeld dieser Veranstaltung informiert und befragt.

 

Hinsichtlich der bei solchen Veranstaltungen ggf. vorgenommenen Werbemaßnahmen von Dritten obliegt es schon aus Gründen der Seriosität der Veranstaltung dem Veranstalter selbst, diese zu dulden oder auch zu unterbinden. Aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungen kann es letztlich nicht Aufgabe der Stadt sein, das Verteilen von Werbebroschüren - von wem und wofür auch immer - zu kontrollieren.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Metz (Marburger Linke), Sell (SPD) und Pfalz (CDU) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.

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