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Ratsinformation
28.09.2001 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wann wird
die bereits für den zu Ende gegangenen Sommer zugesagte Woche der Darstellung
der Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung bei der Stadtentwicklungsplanung
stattfinden und wird dann bei dieser Gelegenheit auch das vom Stadtparlament
eingeforderte Konzept zur Erweiterung der BürgerInnenbeteiligung bei der
Stadtentwicklungsplanung vorgelegt?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Die für
den Sommer geplante Woche der „Darstellung der Möglichkeiten der Bürger/innen-Beteiligung
bei der Stadtentwicklungsplanung" kann aufgrund personeller Ressourcen und
nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehender Räumlichkeiten kurzfristig nicht
stattfinden. So ist insbesondere die Stadtplanung mit der Durchführung und Abwicklung
des Wettbewerbsverfahrens „Umfeldgestaltung Elisabethkirche" beauftragt.
Vorbereitung, organisatorische Durchführung und Vorprüfung bis hin zur
öffentlichen Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse im Dezember 2001 wird fast
ausnahmslos von Mitarbeiter/innen der Stadtplanung bestritten. Dies führt auch
dazu, dass beispielsweise der Bauamtssaal als geeignete Räumlichkeit in dieser
Zeit nicht zur Verfügung steht. Andere Räumlichkeiten im Rathausbereich stehen
in diesem Jahr mit Ausnahme der Herbstferien nicht zur Verfügung.
Vorgeschlagen
wird daher, dass koordiniert durch Amt 10, ein geeigneter Termin vorgegeben
wird. Da sich der Antrag auf die qualitative Ausweitung und Verbesserung der
Bürger/innen-Beteiligung – dabei auf alle die Stadtentwicklungsplanung
umfassenden Aufgabenbereiche beziehen soll – haben dann auch alle an dieser
Fragestellung arbeitenden Ämter die Möglichkeit sich in eine solche Woche der
Beteiligungsmöglichkeiten einzubringen. Ein Konzept zur Erweiterung der
Bürger/innen-Beteiligung sollte dabei auch nicht abschließend vorgelegt werden,
sondern vielmehr – wie in der Stellungnahme von 14.02.2001 (als Anlage
beigefügt) dargelegt – erst mit Bürger/innen und Politiker/innen und deren
Erwartungshaltung diskutiert werden.
Anlage:
Stellungnahme der Stadtplanungsabteilung vom 14.02.2001 zur Anfrage der PDS/ML
vom 06.02.2001
Frage:
Wann wird
das von der Stadtverordnetenversammlung im Frühsommer 2000 vom Magistrat
angeforderte Konzept zur qualitativen Erweiterung der BürgerInnenbeteiligung bei
der Stadtplanung vorgelegt?
Stellungnahme:
Der von
der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss vom 25.08.2000 bezieht sich
hinsichtlich der qualitativen Ausweitung und Verbesserung der
Bürger/innenbeteiligung auf die gesamte Stadtentwicklungsplanung und nicht
allein auf die Erweiterung der Bürger/innenbeteiligung bei der Stadtplanung,
wie in der "Kleinen Anfrage" dargelegt.
Beteiligungsverfahren
für Stadtentwicklungsfragen können sich nach diesem Verständnis nicht allein,
wie bereits dargelegt, auf die Stadtplanung beziehen, sondern müssen auch
andere, die Stadtentwicklung beeinflussende Faktoren und Politikfelder,
umfassen.
Beispielhaft
genannt seien an dieser Stelle:
-
verkehrsentwicklungsplanerische Aspekte,
-
verkehrsplanerische Projekte,
-
naturschutzfachliche Projekte,
- Fragen
jugend- und sozialpolitischer Zielsetzungen,
- oder
Fragen der schul-, sport- und kulturpolitischen Ausrichtung einer Stadt.
Allein
diese beispielhafte Auflistung zeigt, dass ein neues, erweitertes
Partizipationsmodell sowohl dezernats- als auch ämterübergreifend ausgelegt und
diskutiert werden muss.
Ein
erster, in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Universitäten Marburg
und Kassel erstellter Ansatz liegt dem Magistrat, aber auch den Vertretern des
Bau- und Planungsausschusses und somit auch dem Fragesteller, in Form des
Wettbewerbsbeitrages der Stadt Marburg zum Ideenwettbewerb "Stadt
2030" bereits vor.
Dieser
Projektansatz, der unterschiedlichste aufeinander abgestimmten Elemente von
Partizipationsmöglichkeiten vorschlägt, ist allerdings umfänglich nur mit
entsprechenden finanziellen Möglichkeiten und mit Unterstützung der beteiligten
Kooperationspartner denk- und finanzierbar. Hierauf war der Wettbewerbsbeitrag
auch abgestimmt.
Ende
letzten Jahres hat nun das Bundesministerium für Bildung und Forschung der
Stadt Marburg mitgeteilt, dass der Marburger Projektvorschlag zur weiteren
Förderung leider nicht ausgewählt wurde. Ausschlaggebend hierfür war vor allem
der Aspekt, dass Städte mit Projektansätzen ausgewählt worden sind, die als
repräsentativ oder typische im Sinne einer Problemkonstellation für
gegenwärtige Stadtentwicklungsprobleme anzusehen waren.
Mit der
Absage des Ministeriums und der damit nicht mehr gegebenen finanziellen
Förderung sollen die Marburger Projektansätze nicht fallen gelassen, sondern
dahingehend überprüft werden, wie viel und in welchem Umfang Teile davon auch
im Rahmen der eigenen Möglichkeiten in Marburg umgesetzt werden können.
Beispielhaft erwähnt seien hier die initiierten Beteiligungsprojekte im Rahmen
des Projektes "Soziale Stadt".
Ein
Konzept zur qualitativen Ausweitung und Verbesserung der
Bürger/innenbeteiligung bei der Stadtentwicklungsplanung sollte daher auch
nicht abschließend vorgelegt werden, sondern vielmehr – gemessen an den eigenen
und finanziellen Möglichkeiten – mit den Bürger/innen diskutiert werde. Ein
Vorschlag im Bau- und Planungsausschuss, hierfür ein breites Forum in Form
einer "Woche der Beteiligungsmöglichkeiten" mit ausreichenden
Diskussionsmöglichkeiten durchzuführen, sollte aufgegriffen und entsprechend
vorbereitet im Sommer nach der Kommunalwahl durchgeführt werden.
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