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Ratsinformation
28.09.2001 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Alexander U...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Inwieweit
bestehen zwischen den Schulen in städtischen Trägerschaften und den zuständigen
kirchlichen Behörden Absprachen, über die wöchentlichen unterrichtsfrei zu
belassenden Nachmittage für die Schuljahre in der Vorbereitung auf die
Konformation bzw. Firmung?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Gemäß § 1
der Verordnung über die Stundentafel sollen in der Regel für die Schülerinnen
und Schüler mindestens zwei Nachmittage unterrichtsfrei sein, um an dem
kirchlichen Unterricht zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, die Firmung oder
die Konfirmation teilzunehmen.
Auch für
die Marburger Schulen bestehen entsprechende Absprachen. Diese erfolgen zwischen
dem Pädagogisch-Theologischen Institut und dem Staatlichen Schulamt.
In der
Regel findet dienstags und freitags kein Pflichtunterricht über die 7. Stunde
hinaus statt.
Sollte es
dennoch in Einzelfällen zu Überschneidungen mit dem kirchlichen Unterricht
kommen, bemühen sich die weiterführenden Schulen um einvernehmliche Lösungen.
Im
Übrigen ist festzuhalten, dass in den Jahrgangsstufen 6 - 8 nur in sehr
geringem Umfang Pflichtunterricht am Nachmittag stattfindet.
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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