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Ratsinformation
28.09.2001 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist die
Hangsicherung der alten Wein-Terassen nach dem Bau „Karmelitergasse 14"
sichergestellt?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Mit der Baugenehmigung BTB 323/99 vom 30.09.1999 wurde im
Zusammenhang mit der Standsicherheit des Hanges folgende Auflage
vorgeschrieben:
Im Zuge der Rohbauarbeiten wird zwingend die Sicherung des
nördlich an das Wohnhaus angrenzenden Hanges erforderlich. Im Steilhangbereich
ist die Beachtung der Standsicherheit sämtlicher Teile des Grundstückes
insbesondere auch während der notwendigen Materialanlieferung sowie während der
Bauarbeiten sicherzustellen.
Mit der Überwachung sämtlicher Gründungs- und Erdarbeiten
sowie notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Herstellung der Stützmauerwerke ober-
und unterhalb des Wohnhauses ist ein Bodensachverständiger zu beauftragen. Der
Sachverständige ist der Bauaufsicht vor Beginn der Bauarbeiten zu benennen.
Mit der Aufstellung entsprechender Standsicherheitsnachweise
sowie der Überwachung der Arbeiten wurde die Fa. Geonorm, Gesellschaft für
Angewandte Geowissenschaften mbH beauftragt. Der Standsicherheitsnachweis wurde
durch den hiesigen Prüfingenieur geprüft.
Die bisherige ordnungsgemäße Überwachung durch die
Sachverständigen auf Übereinstimmung mit den Vorgaben und den Bodenkennwerten
ist im Zuge von Ortsterminen erfolgt. Die abschließende Überwachung der
Arbeiten durch Sachverständige ist ebenfalls sichergestellt.
Im Hinblick auf den Ausbauzustand der vorhandenen
Erschließung wurde die Materialanlieferung nur mit kettenbereiften
Kleinstfahrzeugen zugelassen.
Oberhalb
der Gebäude wird das vorhandene Gelände dem ursprünglichen Terrassenverlauf des
alten Weinberges wieder angepasst und entsprechend den Auflagen der Unteren
Naturschutzbehörde bepflanzt.
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