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ALLRIS - Auszug

01.06.2007 - 13.17 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Selbs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordneten Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Der Antragstext wurde im Umweltausschuss auf folgende Fassung abgeändert:

 

1.         Beim Magistrat der Stadt Marburg wird beim Umweltamt ein(e)             Klimaschutzbeauftragte(r) benannt.

2.         Die Stelle ist aus den vorhandenen Stellenkontingenten zu bilden.

3.            Notwendige Fortbildungsmaßnahmen werden veranlasst.

4.            Der/Die Klimaschutzbeauftragte arbeitet eng mit den bereits in dieser             Richtung tätigen Stellen, wie beispielsweise den Energiebeauftragten/-            beratern der Stadt, den Stadtwerken sowie mit dem Bauamt zusammen.

 

Sodann wurde im Umweltausschuss über die geänderte Fassung und über den Originalantrag getrennt abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der geänderten Fassung und die Ablehnung des Originalantrages der Marburger Linken.

 

Die Vorlage ist auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich dem Votum aus dem Umweltausschuss angeschlossen und der Stadtverordnetenversammlung die gleiche Empfehlung gegeben.

 

Auch in der Stadtverordnetenversammlung wird über die beiden Antragsfassungen getrennt abgestimmt.

 

Abstimmung über den Originalantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke, bei Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmung über die geänderte Antragsfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der Marburger Linken mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

 

1.         Beim Magistrat der Stadt Marburg wird beim Umweltamt ein(e)             Klimaschutzbeauftragte(r) benannt.

2.         Die Stelle ist aus den vorhandenen Stellenkontingenten zu bilden.

3.            Notwendige Fortbildungsmaßnahmen werden veranlasst.

4.            Der/Die Klimaschutzbeauftragte arbeitet eng mit den bereits in             dieser Richtung tätigen Stellen, wie beispielsweise den             Energiebeauftragten/- beratern der Stadt, den Stadtwerken sowie mit dem Bauamt zusammen.

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