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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.09.2001 - 4.22 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu welchem Zeitpunkt wurde der jeweilige Haushalt der Stadt Marburg in den Jahren 1998 bis 2001 durch den Regierungspräsidenten genehmigt und welchen Einfluss hatte der Genehmigungszeitpunkt auf die Auszahlung freiwilliger Leistungen der Stadt?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

In den letzten Jahren wurden die Haushalte wie folgt genehmigt:

 

1996                      09.10.1996

1997                      08.08.1997

1998                      29.06.1998

1999                      17.05.1999

1999 Nachtrag          30.11.1999

2000                      11.07.2000

2001                      11.09.2001

 

Generell gilt, daß in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung die Gemeinde u. a. die Ausgaben leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. (§ 99 HGO)

 

Die Ermächtigung, Ausgaben zur Weiterführung notwendiger Aufgaben zu leisten, kann sich auch auf Aufgaben der Gemeinde im freiwilligen Bereich beziehen. Diese Voraussetzung kann z. B. vorliegen für Maßnahmen, die nicht ohne Schaden für den betroffenen Personenkreis unterbrochen werden können. In solchen Fällen ist es Praxis des Magistrats, die an sich freiwilligen Leistungen vor der Genehmigung des Haushalts dort freizugeben, wo es notwendig ist.

 

Kommunalpolitisch (lediglich) wünschenswerte Leistungen erfüllen diese Voraussetzung jedoch nicht. Nur für diese Art von freiwilligen Leistungen spielt der Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung also letztlich eine Rolle.

 

Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Severin - SPD - werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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