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Ratsinformation
01.06.2007 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 01.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Spargel- und Erdbeerstände im Stadtgebiet werden jährlich zahlreicher. Auf
welcher Genehmigungsgrundlage operieren diese und wie findet die Kontrolle
statt, denn sicherlich müssen beim Verkauf von verderblichen Lebensmitteln
genaue Hygienevorschriften eingehalten werden?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Auf
öffentlicher Fläche haben im gesamten Stadtgebiet lediglich zwei Stände für den
Verkauf von Obst und Gemüse eine Sondernutzungserlaubnis.
Auf
privaten Grundstücken sind solche Verkaufsstände für Inhaber/-innen von
Reisegewerbekarten weder anzeigepflichtig, noch erlaubnispflichtig, so dass wir
auf die Anzahl der Stände keinen Einfluss haben.
Für die
Kontrolle der Ware und der Hygienevorschriften ist der Landkreis, Fachbereich
Veterinärwesen und Verbraucherschutz, zuständig.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Sell (SPD) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen