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Ratsinformation
01.06.2007 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 01.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Trifft
es zu, dass den Schulleitern in Marburg untersagt wurde, die
Otto-Ubbelohde-Schule zu beschicken mit der Begründung, nach Auslaufen des
Modellversuchs sei eine 6-jährige Grundschule illegal?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Es ist
zutreffend, dass die Otto-Ubbelohde-Schule als 6-jährige Grundschule keine
aufnehmende Schule in der Jahrgangsstufe 5 ist.
Dies hat
das Staatliche Schulamt den Schulleitungen der Marburger Grundschulen im
November 2006 mit entsprechenden Erläuterungen mitgeteilt.
Auch wenn
eine 6-jährige Grundschule nicht explizit im Hessischen Schulgesetz vorgesehen
ist, handelt es sich nicht um einen illegalen Status. Das Hessische
Kultusministerium hat uns zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.01.2007 mitgeteilt, dass die Schule nach wie vor den Status einer
Versuchsschule hat. Zitat: "Dadurch wird gewährleistet, dass das
Schulkonzept in einem rechtlich gesicherten Rahmen realisiert werden
kann".
Nach der
Konzeption der Otto-Ubbelohde-Schule darf sie über den eigenen Schulbezirk
hinaus in der Jahrgangsstufe 1 auf Antrag der Eltern Schülerinnen und Schüler
aufnehmen, wenn ausdrücklich das Schulkonzept der 6-jährigen Grundschule
gewünscht wird.
Die
Aufnahme von quer einsteigenden Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe
5 wird vom Staatlichen Schulamt nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen.
Dies entspricht auch dem Konzept des 6-jährigen gemeinsamen Lernens der Schule.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen) wird
ebenfalls durch die Dezernentin beantwortet.
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