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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

01.06.2007 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Trifft es zu, dass den Schulleitern in Marburg untersagt wurde, die Otto-Ubbelohde-Schule zu beschicken mit der Begründung, nach Auslaufen des Modellversuchs sei eine 6-jährige Grundschule illegal?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Es ist zutreffend, dass die Otto-Ubbelohde-Schule als 6-jährige Grundschule keine aufnehmende Schule in der Jahrgangsstufe 5 ist.

Dies hat das Staatliche Schulamt den Schulleitungen der Marburger Grundschulen im November 2006 mit entsprechenden Erläuterungen mitgeteilt.

Auch wenn eine 6-jährige Grundschule nicht explizit im Hessischen Schulgesetz vorgesehen ist, handelt es sich nicht um einen illegalen Status. Das Hessische Kultusministerium hat uns zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2007 mitgeteilt, dass die Schule nach wie vor den Status einer Versuchsschule hat. Zitat: "Dadurch wird gewährleistet, dass das Schulkonzept in einem rechtlich gesicherten Rahmen realisiert werden kann".

Nach der Konzeption der Otto-Ubbelohde-Schule darf sie über den eigenen Schulbezirk hinaus in der Jahrgangsstufe 1 auf Antrag der Eltern Schülerinnen und Schüler aufnehmen, wenn ausdrücklich das Schulkonzept der 6-jährigen Grundschule gewünscht wird.

Die Aufnahme von quer einsteigenden Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 5 wird vom Staatlichen Schulamt nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen. Dies entspricht auch dem Konzept des 6-jährigen gemeinsamen Lernens der Schule.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen) wird ebenfalls durch die Dezernentin beantwortet.

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