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Ratsinformation
01.06.2007 - 4.17 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Gottsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 01.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
viele Familien und insbesondere
Kinder im Landkreis müssen aktuell mit ihrer Abschiebung rechnen oder dürfen
wegen der neuen Bleiberechtsregelung zu vorläufiger Ruhe kommen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
In
der Stadt Marburg sind derzeit noch zwei Familien (6 Personen und 5 Personen)
betroffen, die Anträge nach der Bleiberechtsregelung gestellt haben und
gegenwärtig bis 30.09.2007 geduldet werden. Sobald ausreichende Existenzmittel
nachgewiesen und bei der 6-köpfigen Familie zusätzlich noch Nationalpässe
vorgelegt werden, kann die Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung
erteilt werden.
Mithin
braucht aus Marburg keine Familie mit Kindern mit ihrer Rückführung rechnen.
Zudem
soll voraussichtlich zum 15. Juli 2007 der Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union in Kraft treten, der in den Paragraphen 104 a und 104 b eine gesetzliche
Altfallregelung vorsieht.
Die
entsprechende Regelung bzw. Verfahrensweise beim Landkreis Marburg-Biedenkopf
wird vom Oberbürgermeister ebenfalls erläutert.
Zwei
Zusatzfragen der Stadtverordneten Gottschaldt (Marburger Linke) werden
ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen